Die FAREDS Rechtsanwälte fordern den Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz von € 1.200,00 zu bezahlen.
Fareds Abmahnung - Was Sie niemals tun dürfen
Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht vorschnell eine "modifizierte Unterlassungserklärung" aufschwatzen. Diese stellt einen lebenslang bindenden Unterlassungsvertrag dar. Bei jeden Verstoß dagegen müssen Sie € 5.000,00 bezahlen. Bezahlen Sie niemals € 100 - € 150 an Fareds. Jede Zahlung stellt nämlich ein Schuldeingeständnis dar.
Abmahnung von Fareds - So reagieren Sie richtg
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen und weiß, wie man auf eine solche Abmahnung reagiert. Zunächst ist zu prüfen, ob der Anschlussinhaber überhaupt haftet. Beim Filesharing haftet der Anschlussinhaber nur, wenn er Pflichten verletzt hat. Diese Pflichten variieren von Person zu Person. So haftet der Abgemahnte für volljährige Kinder oder den Partner überhaupt nicht. Auch bei minderjährigen Kindern oder einem Mitbewohner kann die Haftung entfallen.
Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung an unter Telefon 07171 - 18 68 66 (Mo bis So) von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr oder besuchen Sie uns auf unserer Informationsseite über Fareds.
Beauftragungsformulare finden Sie hier: Vollmacht
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat über 17.000 Abmahnungen bearbeitet und hilft Ihnen gerne bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.
Ich freue mich über Ihren Anruf.
Die Anwaltskanzlei Hechler steht für:
- Langjährige Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
- Zufriedene Mandanten und faire Preise
- Bundesweite Hilfe