Achtung! Neue Abmahnwelle wg. vermeintlichen „Streamings“ mit dem sog. Streaming-Dienst „Popcorn Time“

Achtung! Neue Abmahnwelle wg. vermeintlichen „Streamings“ mit dem sog. Streaming-Dienst „Popcorn Time“
21.05.2014437 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? Wir können Ihnen sehr gut helfen! Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Email: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de.

Ist Streaming illegal? Nein.

Ist "Streaming" mit dem Streaming-Dienst "Popcorn Time" illegal? Ja.

Im letzten Jahr überflutete die Abmahnwelle wegen Streamings auf dem Pornoportal "Redtube" Deutschland und es wurden 10.000e von Abmahnungen verschickt, bei denen sich im Laufe des Verfahrens immer mehr herausstellte, dass diese Abmahnwelle völlig illegal und rechtswidrig war.

Verhält es sich bei dem Streaming-Dienst "Popcorn Time" auch so?

Nein! Der Streaming-Dienst ist illegal.

Das Gemeine an der Plattform ist, dass der Internetuser nicht erkennt, dass er nicht streamt, sondern Filesharing vertreibt!

Die Software von Popcorn Time bedient sich nämlich der Technik von BitTorrent, sodass der vermeintliche Download automatisch zum Upload wird und so dieser File der breiten Öffentlichkeit des Internets öffentlich zugänglich gemacht wird. Genau dafür aber wird man rechtmäßig abgemahnt.

Sollten Sie also in die Falle geraten sein und gedacht haben, dass Sie einen Kino-Blockbuster kostenlos gestreamt haben und dann eine Abmahnung der gängigen Abmahnkanzleien wie bspw. Waldorf Frommer, Daniel Sebastian oder Schutt, Waetke erhalten haben, nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf.

Unternehmen Sie nichts selbstständig und suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

Wir haben uns auf dieses Gebiet spezialisiert und helfen Ihnen gerne!

Schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de oder rufen Sie uns gerne an.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt