App "Popcorn Time" - Abmahner ordnen Urheberschutzverletzungen dem LAN-Netzwerk zu

App "Popcorn Time"  - Abmahner ordnen Urheberschutzverletzungen dem LAN-Netzwerk zu
19.05.2014234 Mal gelesen
Betreiber von ungesicherten LAN-Netzwerken leben gefährlich - Handys mit Apss wie "Popcorn Time" können ungeschützte Netzwerke nutzen

Rund um das Thema Abmahnungen an Nutzer der Filesharing-App "Popcorn Time" wird oft vergessen, dass gerade bei Handy-Nutzung in zahlreichen Fällen der Verursacher einer Urheberschutzverletzung gar nicht ermittelt werden kann, sondern nur der Verwalter des Lan-Netzwerkes, das für Up- und Downloads in illegale Filesharing-Netze ausgewählt wurde.

Rechtsanwalt Wrase aus Hamburg empfiehlt daher allen Betreiber von W-Lan-Netzen, dringendst durch sichere Zugangsdaten für einen guten Schutz des eigenen Netzes zu sorgen. Basis von Abmahnungen ist  in allen Fällen die Feststellung der Verursacher-IP. Die von Abmahnanwälten genutzte Software kann nicht den Handyanschluss ermitteln, von der eine Urheberschutzverletzung ausgeht sondern nur die IP des verwendeten Netzwerkes.

Der Hamburger IT-Experte rät insbesondere den Verantwortlichen größerer Netzwerke, geeignete Verwaltungssysteme zu benutzen. Nur mit geeigneter Software kann zum Beispiel ein Hotelbetreiber nachweisen, dass eventuelle Urheberschutzverletzungen nicht von ihm, sondern von einem namentlich identifizierbaren Hotelgast vorgenommen wurden.

Wer in Sachen "Popcorn Time" abgemahnt wird sollte sich schnellstens mit einem in der Thematik bewanderten Anwalt kurzschließen und auf keinen Fall voreilig Unterlassungserklärungen zu unterschreiben. Wrase: "Sie begeben sich mit einer solchen unmodifizierten Unterlassungserklärung vollends in die Hand der Abmahner und müssen hohe Strafen bezahlen, wenn man Ihnen weitere angebliche Urhebeschutzverletzungen vorwirft!"

Mehr Infos auf www.kanzlei-wrase.de