Abmahnung Fareds Rechtsanwälte: The Necessary Death of Charly Countryman im Auftrag der Countryman Nevada, LLC

Abmahnung Filesharing
16.05.2014146 Mal gelesen
Countryman Nevada, LLC fordert Unterlassungserklärung und Schadensersatz. Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Film von 2013 - Wie ist zu reagieren?

Trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf.

Berichten zufolge mahnt die Kanzlei Fareds im Auftrag der Countryman Nevada, LLC ab. Es handelt sich dabei um eine behauptete Urheberrechtsverletzung am Film "The Necessary Death of Charly Countryman" durch das unbefugte Verbreiten in File-Sharing bzw. Peer-to-Peer Netzwerken.

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger einer solchen Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. 

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie es nicht waren der den Rechtsverstoß begangen hat.

Der BGH hat im Fall "BearShare" (Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12) entschieden, dass Anschlussinhaber nicht für Rechtsverletzungen volljähriger Familienmitglieder oder Mitbewohner haften, wenn sie keine Kenntnis von der Rechtsverletzung haben. In diesem Fall haftet dann allerdings dieses Familienmitglied selbst.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
10777 Berlin