4.388 € Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung von 10 Fotos auf einer Website - Abmahnung Denecke, Priess & Partner für Action Press GmbH & Co KG

4.388 € Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung von 10 Fotos auf einer Website - Abmahnung Denecke, Priess & Partner für Action Press GmbH & Co KG
15.05.2014263 Mal gelesen
Die Firma Action Press GmbH & Co KG aus Hamburg lässt, vertreten durch die Kanzlei Denecke Priess & Partner aus Berlin, mit Schreiben vom 13.05.2014 wegen der Nutzung von 10 Lichtbildern eines Schauspielers auf einer Website abmahnen, da keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden.

Es werden von der Firma Action Press GmbH & Co KG ausschließliche Nutzungsrechte an dem Foto behauptet, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche geltend gemacht sowie Schadensersatz gefordert.

Mit der Abmahnung fordert die Kanzlei Denecke, Priess & Partner für Ihre Mandatin, den Störungszustand zu beseitigen, also die Bilder vom Webserver zu entfernen und zur Vermeidung der Wiederholungsgefahr die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Ferner wird Schadensersatz im Rahmen angeblich marktüblicher Lizenzgebühren, die auf der Basis der Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft für Fotomarketing (MFM), Berlin verlangt. Hinzu kommt ein 100%iger Aufschlag wegen einer unterlassenen Quellenangabe.

Der Schadensersatz wird für 10 Fotos auf der Basis eines etwa 6 monatigen Nutzungszeitraums mit insgesamt 3.438 € gefordert, zuzüglich Recherchekosten von 85 €. 

Hinzu kommen für die Abmahnung bei einem Gesamtgegenstandswert von 13.523 €  Anwaltskosten von 865 € netto, so dass eine

Gesamt-Schadensersatzforderung von 4.388 € entsteht.

Soforthilfe

Es empfiehlt sich in den meisten Fällen nicht, voreilig die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. Zudem sind die Schadensersatzforderungen meistens überhöht und verhandelbar, jedenfalls aber erheblich reduzierbar.

Daher ist grundsätzlich zu empfehlen:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung.
  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles  an. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen. Telefon 040 / 730 55 333

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.

Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.

Ihr

Kai Harzheim
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg