Abmahnung Schutt Waetke: American Hustle im Auftrag der TOBIS Film GmbH & Co KG

Abmahnung Filesharing
13.05.2014185 Mal gelesen
Vergleichsbetrag von 732,50 € gefordert. Sind auch Sie Empfänger dieser urheberrechtlichen Abmahnung an dem Film "American Hustle" geworden und fragen sich nun, wie Sie sich am besten verhalten sollten?

Trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf.

Berichten zufolge mahnen die Rechtsanwälte Schutt Waetke im Auftrag der Tobis Film GmbH & Co KG ab. Eshandelt sich dabei um eine behauptete Urheberrechtsverletzung an dem Film: "American Hustle". Dieser soll unerlaubt in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet worden sein.

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 732,50 EUR sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Das sollten Sie unbedingt beachten, wenn Sie Empfänger einer Abmahnung sind.

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. 

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie es nicht waren der den Rechtsverstoß begangen hat.

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
10777 Berlin