Abmahnung durch Fareds i.A.d. Reasonable Doubt Productions BC Inc. – „Reasonable Doubt“

Abmahnung durch Fareds i.A.d. Reasonable Doubt Productions BC Inc. – „Reasonable Doubt“
08.05.2014278 Mal gelesen
Derzeit mahnt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Namen der Reasonable Doubt Productions BC Inc. Anschlussinhaber wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung an dem Film „Reasonable Doubt“ ab.

Laut dem Abmahnschreiben von Fareds (http://www.wvr-law.de/abmahnung-fareds) soll der Adressat den Thriller "Reasonable Doubt" innerhalb eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und somit illegal öffentlich zugänglich gemacht haben.

Was möchte Fareds von dem Abgemahnten?

Wegen dieser Rechtsverletzung fordert Fareds vom Anschlussinhaber dreierlei: 

  • Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags i.H.v. 1.200,00 Euro,
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist und
  • Die unverzügliche und dauerhafte Löschung des abgemahnten Werks von dem Rechner.

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung am besten vor?

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie es unterlassen voreilige Schritte vorzunehmen. Es ist keine Lösung, wenn Sie die geforderten 1.200,00 Euro sofort zahlen oder die Unterlassungserklärung unterzeichnen. Im Gegenteil: wenn Sie dies tun, vernichten Sie die Verhandlungsbasis Ihres Verteidigers und eine nachträgliche Verhandlung über die Höhe des Betrages ist nicht mehr möglich.

Aus diesem Grund raten wir Ihnen dazu zunächst einen Rechtsanwalt, der sich auf das Urheber- und Internetrecht spezialisiert hat, aufzusuchen. Dieser kann für Sie die geltend gemachten Ansprüche überprüfen und Ihnen Ihre Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Zudem kann er Ihnen bei der Abänderung der beigefügten Unterlassungserklärung behilflich sein. Diese ist nämlich regelmäßig zu weitgehend und daher für Sie nachteilhaft.

Wichtig ist weiterhin, dass Sie innerhalb der Ihnen gesetzten Frist tätig werden, da ansonsten die Gefahr droht, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird.

Hafte ich auch, wenn ich die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen habe?

Die Abmahnung richtet sich stets an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Dieser ist aber nicht zwangsläufig der Täter der Urheberrechtsverletzung. Es besteht nur die tatsächliche Vermutung, dass er die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Diese Vermutung kann der Anschlussinhaber jedoch widerlegen. Wenn er nachweisen kann, dass er die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen hat, kommt nur noch eine Haftung als Störer in Betracht. Ein Störer ist derjenige, der seinen Internetanschluss anderen zur Verfügung gestellt hat und dadurch die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Der Störer haftet nicht für den Schadensersatz. Er kann sich auch ganz von der Haftung befreien. Die Anforderungen hieran sind unterschiedlich und kommen auf den jeweiligen Einzelfall an.

Falls auch Sie von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Reasonable Doubt Productions BC Inc. wegen unerlaubter Verwertung des Films "Reasonable Doubt" abgemahnt wurden, sollten Sie sich rechtlichen Rat holen. Gerne können Sie unser Team von Abmahnhelfer.de anrufen und unser kostenloses Erstgespräch nutzen. In dem können Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern und erhalten eine erste anwaltliche Einschätzung. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 96535-855 an oder füllen Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!