Abmahnung- Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen Impressumsverstoß

07.05.2014 175 Mal gelesen
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen! Kanzlei Dr. Schenk

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. mahnt nach unseren Informationen derzeit wettbewerbsrechtliche Verstöße ab. So werden in der Abmahnung etwa die einer fehlendes Impressum sowie beanstandet.

In der Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V, wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der entstandenen Kosten in Höhe von 196,35 € gefordert.

Ob Abmahnungen wegen einer fehlenden Anbieterkennzeichnung (§ 5 TMG) berechtigt ist, ist fraglich. In der Rechtsprechung gibt es hierzu unterschiedliche Auffassungen. Si hat etwa das Landgericht Berlin Urteil vom 31.08.10, Aktenzeichen103 I 34/10             entschieden, dass bei einem fehlerhaften Impressum lediglich von einem Bagatellverstoß auszugehen sei, der nicht abmahnfähig ist. Die überwiegende Rechtsprechung geht jedoch von einem erheblichen Verstoß aus.

Gleichwohl sollte gut überlegt sein ob und in welcher Form eine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Die Erklärung gilt ein Leben lang! Auch sind in den beigefügten Unterlassungserklärung häufig mit hohen Vertragsstrafen im Falle der Zuwiderhandlung verbunden.

Wir empfehlen bei Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung in jedem Fall einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung. Schicken Sie uns einfach vorbereitend Ihre Unterlagen per E-Mail oder Fax zu. Sie können uns natürlich auch direkt telefonisch kontaktieren.

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