Abmahnung durch .rka Rechtsanwälte i.A.d. Koch Media GmbH – „Saints Row IV“

Abmahnung durch .rka Rechtsanwälte i.A.d. Koch Media GmbH – „Saints Row IV“
06.05.2014259 Mal gelesen
Derzeit verschicken die .rka Rechtsanwälte im Namen der Koch Media GmbH Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Saints Row IV“.

In dem Abmahnschreiben wird dem Betroffenen vorgeworfen, er habe das Spiel "Saints Row IV" innerhalb einer Internet-Tauschbörse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und somit öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber, vorliegend also der Koch Media GmbH, zu. Diese hat jedoch nicht ihre Einwilligung bezüglich der öffentlichen Zugänglichmachung gegeben, sodass diese illegal erfolgte.

Die .rka Rechtsanwälte machen aufgrund der Urheberrechtsverletzung folgenden Forderungen geltend:

  • der Abgemahnte soll einen pauschalen Abgeltungsbetrag i.H.v. 800,00 Euro zahlen, welcher die Schadensersatzkosten und die Rechtsanwaltsgebühren umfasst,
  • er soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und
  • die abgemahnte Datei unverzüglich und dauerhaft von seinem Rechner löschen.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Wenn auch Ihnen eine Abmahnung der .rka Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Computerspiels "Saints Row IV" zugekommen ist, sollten Sie Ruhe bewahren und zunächst einen fachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser sollte die Rechtmäßigkeit der Ansprüche überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Häufig lohnt es sich der gegnerischen Seite ein neues Vergleichsangebot zu unterbreiten.

Des Weiteren ist es wichtig, dass Sie innerhalb der Ihnen gesetzten Frist reagieren, da Sie sich ansonsten der Gefahr eines einstweiligen Verfügungsverfahrens aussetzen. Dieses kann zu erhöhten Kosten führen.

Nicht empfehlenswert ist die Abgabe der mitgeschickten Unterlassungserklärung. Diese ist zu Gunsten der gegnerischen Partei formuliert und kann Klauseln enthalten, die Sie unnötig benachteiligen. Aus diesem Grund raten wir Ihnen dazu eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese sollte sich auf die nötigsten Angaben beschränken. Gerne hilft Ihnen das Team von Abmahnhelfer.de bei der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Zudem sollte geklärt werden, ob und gegebenenfalls inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Dies kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern muss stets gesondert überprüft werden. Grundsätzlich wird zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Es kann aber auch so sein, dass Sie von der Haftung befreit sind. Dies gilt herauszufinden.

Melden Sie sich bei Abmahnhelfer.de!

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie unser Angebot eines kostenlosen Erstgesprächs annehmen. In diesem können Sie uns Ihren Einzelfall erläutern und wir werden Ihnen eine anwaltliche Ersteinschätzung geben. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 96535-855 an oder füllen Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular aus. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!