Peinliche Fotos auf Facebook

Peinliche Fotos auf Facebook
02.05.2014164 Mal gelesen
Rechtsanwalt Georg Schäfer hat sich in den letzten 7 Jahren auf dieses Thema spezialisiert und kennt die aktuelle Rechtsprechung und die dementsprechende Argumentation, wie man den Schaden entweder ganz oder zumindest ganz deutlich beseitigen kann.

Na, neulich schön gefeiert? Das sieht man!

Ihre Fangemeinde hatte nichts besseres zu tun, als Sie dabei zu fotografieren und die Fotos ins Netz zu stellen.

Keine Panik! Wir können Ihnen helfen.

Solche Bilder müssen Sie dringend aus dem Netz löschen lassen, da das Internet, wie man so schön sagt, nicht vergisst.

Jeder hat mal ausschweifend gefeiert. Umso schöner ist es, wenn es dafür auch den gebührenden Anlass gibt.

Selbstverständlich wünscht sich aber dann niemand, dass die lieben Partygäste Fotos fertigen und sie ins Internet stellen und so einer weltweiten Öffentlichkeit bekannt machen.

Dies müssen Sie sich auch nicht gefallen lassen.

Sind Sie lediglich am Rande eines Lichtbildes, quasi als Beiwerk zu erkennen, so müssen Sie sich dies gefallen lassen.

In allen anderen Fällen, wo Sie im Vordergrund des Bildes stehen und ganz offensichtlich öffentlich zur Schau gestellt werden sollen, liegt eine eindeutige Verletzung des Rechts am eigenen Bild vor und wenn es eine Verunglimpfung ist, löst dies auch Schmerzensgeld aus.

Lassen Sie sich helfen und werden Sie aktiv.

Solche unvorteilhaften Bilder kursieren zu hauf im Internet und schaden Ihnen bei Ihrer späteren beruflichen Karriere, sollten Sie sich bei einem etwas konservativerem Unternehmen bewerben wollen.

Wir können Ihnen helfen!

In der Regel stehen Ihnen in diesen Fällen, Schadensersatzansprüche, Unterlassungsansprüche und manchmal auch Schmerzensgeldansprüche gegen den/die Verletzer Ihrer Rechte zu.

Schicken Sie uns eine E Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de oder rufen Sie uns auch gerne an!

Bleiben Sie nicht untätig!

Eine Ersteinschätzung Ihres Falles, ob es sich überhaupt lohnt für Sie tätig zu werden, kostet Sie bei uns nichts.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt