Fußballtickets: Abmahnungen der Eintracht Braunschweig GmbH & Co KgaA durch Kanzlei Becker & Haumann vom 29.04 und 30.04.2014

Fußballtickets: Abmahnungen der Eintracht Braunschweig GmbH & Co KgaA durch Kanzlei Becker & Haumann  vom 29.04 und 30.04.2014
01.05.2014337 Mal gelesen
Uns liegen Abmahnungen der Eintracht Braunschweig GmbH & Co KgaA zur Prüfung vor, die durch die Kanzlei Becker und Haumann ausgesprochen wurden.

Wir haben bereits in der Vergangenheit häufiger von Abmahnungen der Kanzlei Becker und Haumann berichtet, die diese für die Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA ausgesprochen hat. Wir haben bereits eine dreistellige Zahl an Mandanten gegen Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA vertreten, beraten und verteidigt. Nach unserer Kenntnis sind die nunmehr ausgesprochenen Abmahnungen für die Eintracht Braunschweig GmbH & Co KGaA die ersten Abmahnungen, die der Verein über die Kanzlei Becker und Haumann aussprechen lässt.

Es geht wie in den Abmahnungen für Borussia Dortmund ebenfalls um den Vorwurf, der Abgemahnte habe Karten für Heimspiele des Bundesligavereins Eintracht Braunschweig erworben, und diese entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay (zu überhöhten Preisen) veräußert. Die ATGB von Eintracht Braunschweig sehen ein Verkaufsverbot für die Fälle vor, in denen der erzielte Preis 10 % über dem Originalkartenpreis liegt.  

Auch weitere Verstöße werden im Zusammenhang mit dem Verkauf von Karten gerügt.

Von den Abgemahnten wird ein Betrag in Höhe von 500, 00 € sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Verstoß gegen ATGB?

Unabhängig von der Einzelfallbetrachtung ist zweifelhaft, ob der Einbezug der ATGB in der vorliegenden Form einer rechtlichen Überprüfung überhaupt Stand hält.

Dies gilt insbesondere unter dem Hintergrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundegerichtshofes aus dem Jahre 2008.

Ob die Karten zu überhöhten Preisen angeboten bzw. veräußert wurden hängt von dem erzielten Verkaufserlös ab. Vielfach werden die gleichen Karten mehrfach zur Auktion angeboten. Entsprechende vorherige Angebote werden vorzeitig beendet, so dass ein tatsächlicher Verkaufspreis nicht erzielt wird. Auch eine erfolgte Kaufrückabwicklung und Rückerstattung des Kaufpreises mit dem Käufer spielt eine Rolle. Nicht zuletzt sollte auch der selbst entrichtete Kaufpreis beim vorherigen Erwerb der Karten überprüft werden, um den tatsächlichen Reingewinn ermitteln zu können.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage aus dem Bereich des Wettbewerbsrechtes, des Markenrechtes oder aus anderen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mitunserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf eine große Anzahl von Abmahnverfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechtes zurück.

Wir sind auf das Rechtsinstitut der Abmahnung spezialisiert und haben bereits mehrere tausend Abmahnungen in den letzten Jahren bearbeitet.

Wir sind Ihnen selbstverständlich auch dabei behilflich, Ihren Onlineauftritt gegen zukünftige mögliche Abmahnungen abmahnsicher zu gestalten. Diesbezügliche Informationen erhalten Sie auch hier. 

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Videoblog.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!