Kanzlei WeSaveYourCopyrights verschickt Mahnungen für Restforderungen in Höhe von 0,00 €

Kanzlei WeSaveYourCopyrights verschickt Mahnungen für Restforderungen in Höhe von 0,00 €
30.04.2014249 Mal gelesen
Kommt jetzt eine Klage über 0,00 EUR? Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights verschickt also nicht nur Abmahnungen wegen Filesharing, sondern betreibt ihr Inkasso aktiv.

Uns liegt ein Schreiben der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwalts-GmbH vor. In einer Abmahnungs-Streitigkeit für die Zooland Music GmbH war ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen worden. Nunmehr erhält unser Mandant eine letztmalige außergerichtliche Aufforderung, da angeblich noch ein Betrag aussteht. Die Überraschung ist, dass der Betrag mit € 0,00 angegeben wird. Dies ist schon ungewöhnlich, dass nunmehr auch 0,00 €-Beträge außergerichtlich mit gesondertem Schreiben geltend gemacht werden. 

Das Schreiben mutet dann insgesamt kurios an. Es wird für die Zahlung der 0,00 € eine letzte Frist (!) gesetzt. Nach fruchtlosem Fristablauf soll dann der offene Betrag ohne weitere Ankündigung gerichtlich eingeklagt werden. Danach entstehen weitere Kosten. 

Wir sind sehr auf das Klageverfahren gespannt und den Klageantrag. 

Wir haben rein vorsorglich der Gegenseite mitgeteilt, dass im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung wir selbstverständlich zustellungsbevollmächtigt sind, alleine wegen des hohen Spaßfaktors. 

Erstaunlich ist, dass tatsächlich ein Anwalt die Unterschrift unter ein solches Schreiben setzt. 

Bei dem Thema Qualitätssicherung hat die Kanzlei WeSaveYourCopyrights offensichtlich noch Luft nach oben.