Embedding von Youtube-Videos auf Facebook-Portalen Achtung! Auch hier droht Abmahngefahr!

Embedding von Youtube-Videos auf Facebook-Portalen Achtung! Auch hier droht Abmahngefahr!
28.04.2014421 Mal gelesen
Eine Abmahnung kann sehr teuer werden. Lassen Sie sich von uns helfen. Unterschreiben Sie nichts, zahlen Sie nichts und nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf.

Bevor ich in die Tiefen des Urheberrechts einsteige, möchte ich mit einfachen Worten erklären, warum es durchaus möglich ist, dass man Sie in Ihrem Facebook-Profil plötzlich für die Verwendung eines Videos, das auf Youtube öffentlich gestellt wurde, abmahnt.

Youtube erteilt in seinen Nutzungsbedingungen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die dort abgespielten Videos zu teilen.

Ob dies aber auch die Erlaubnis des Rechteinhabers beinhaltet, dass Sie das bei Youtube eingestellte Video auf Ihrem Privatprofil öffentlich zugänglich machen dürfen, ist eine Rechtsfrage, die nicht gänzlich geklärt ist. Gerade dieser Vorgang ist derzeit nach meiner Kenntnis beim OLG H anhängig. Stichwort hierzu ist "Embedding von Youtube-Videos".

Man muss sich einfach nur vor Augen halten, dass derjenige, der das Video gedreht hat, automatisch Rechteinhaber ist.

Er kann nun verfügen, mit wem er diese Rechte teilt, wem er diese Rechte überträgt, ob ganz oder nur teilweise, ob zur Weiterverwendung, ob eben zur Teilung auch auf sozialen Netzwerken. All dies obliegt letztlich dem Rechteinhaber. Youtube stellt nur klar, dass man dort sein Video einstellen kann.

Ob es frei von Rechten Dritter ist oder auf privaten Portalen geteilt werden kann, kann Youtube für sich alleine nicht entscheiden.

Hierzu benötigt man die Erlaubnis des Rechteinhabers. Ob diese durch Bereitstellung des Videos auf Youtube konkludent erteilt ist, dass ist gerade streitig.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten, weil Sie bspw. Fotos, Lichtbildwerke, Lichtbilder oder Videos von fremden Portalen oder Homepages auf Ihre Seite eingebettet haben, so handelt es sich hierbei nicht nur allein um eine urheberrechtliche Angelegenheit, sondern hier gelten auch Wettbewerbsregeln, die Sie möglicherweise verletzt haben.

Sollten Sie deshalb abgemahnt worden sein, nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf!

Notieren Sie sich die Frist, zahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nichts, bevor Sie nicht mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de.

Eine Ersteinschätzung Ihres Falles, ob es sich überhaupt lohnt, etwas zu tun, kostet Sie bei uns nichts.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt