Trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf.
Eine Menge Internetnutzer stellen sich diese obige Frage. Denn die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt eine Vielzahl an Abmahnschreiben an Anschlussinhaber, in denen sie ihnen vorwirft, ein urheberrechtlich geschütztes Werk über eine Internettauschbörse (p2p) unerlaubt zur Verfügung gestellt zu haben. Es häufen sich derzeit Berichte über Abmahnungen wegen der Musikalben der Rockband Kings of Leon deren Alben wie folgt lauten:
Come Around Sundown
Mechanical Bull
Only by the night
Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 Euro sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.
Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger einer solchen Abmahnung geworden sind?
Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.
Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.
Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.
Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte.
In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie also nichts ungeprüft!
Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich einzelne Musiktitel oft auf anderen Tonträgern wie Samplern und Compilations wie z. B. "Bravo Hits" oder sogenannten "German Top 100 Single Charts" Containern befinden. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass es für ein konkretes Musikstück mehrere Rechteinhaber gibt, wobei jeder einzelne dasselbe Werk durch mehrere Kanzleien abmahnen lassen kann. Es besteht von daher die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.
Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.
Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
10777 Berlin