Abmahnung – Rechtsanwalt Daniel Sebastian – Kontor Top Of The Clubs Vol 61

Abmahnung – Rechtsanwalt Daniel Sebastian – Kontor Top Of The Clubs Vol 61
22.04.2014223 Mal gelesen
Derzeit hat die DigiRights Administration GmbH den Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen beauftragt.

Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Schadenersatz und Anwaltskosten. Die vorgelegte Abmahnung betrifft "Kontor Top Of The Clubs Vol 61 "

Abmahnung wegen illegaler Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke

Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Betroffenes Werk: Kontor Top Of The Clubs Vol 61

Auf dem Sampler finden sich u.a. folgende Tonaufnahmen:

  • Hardwell feat. Matthew Koma - Dare You
  • SESA - Bring The Noise
  • Patrick Miller - Who's Gonna Know (David May Extended Mix)
  • Nicky Romero & Sunnery James & Ryan Marciano feat. Fast Eddie - S.O.T.U.
  • DJ Antoine vs Mad Mark - Crazy World
  • Code Beat & Teairra Marie feat. Flo Rida & Adassa - I Wanna Feel Real (David May Extended Mix)
  • Armin van Buuren - Save My Night
  • Dyro feat. Radboud - You Gotta Know
  • Dust & Diamonds & Teairra feat. Nicki Minaj - Damn (E-Partment 3AM Extended Mix)
  • Nicolaz feat. Angelika Vee - Riot
  • WEKEED - Wild Child
  • Chassio - Hurricane
  • Tiga vs Audion - Let's Go Dancing (Solomun Remix)
  • Dirty Disco Youth - The Bell
  • Dimitri Vegas & Like Mike vs Sander van Doorn - Project T (Martin Garrix Remix)
  • Moguai feat. Niles Mason - Can't Stop
  • Deorro - Yee
  • Tony Junior & DJ Ghost - Blow Up The Speakers (Boom)
  • NERVO & Ivan Gough feat. Beverly Knight - Not Taking This No More
  • Thomas Newson - Pallaroid
  • Firebeatz & Schella - Wicked
  • Quintino & MOTi feat. Taylr Renee - Dynamite
  • Funk D & Essentials - Pump Up
  • Scooter - Maria (I Like It Loud) (R.I.O. Remix)
  • Robbie Rivera & The EKGs - What To Do Now?
  • Nora En Pure - Come With Me (Hailing Jordan Remix)
  • Flosstradamus & Yellow Claw feat. Green Velvet - Pillz
  • Mike Candys vs Shaun Baker feat. Evelyn - Heaven & Hell
  • Bodybangers - Pump Up The Jam
  • Lisa Aberer feat. Flo Rida & Nathan - Counting The Seconds
  • M.iam.i feat. Flo Rida & Victoria Kern - Camouflage (Bodybangers Extended Mix)
  • Hardwell & MAKJ - Countdown
  • The Partysquad & Mitchell Niemeyer - Pantsdown
  • Tiësto feat. BT - Love Comes Again (Blasterjaxx Remix)
  • Bombs Away - Better Luck Next Time
  • Parachute Youth - Runaway (Jerome Remix)
  • Mako feat. Angel Taylor - Beam (Dannic Mix)
  • Contiez feat. Treyy G - Trumpsta (Djuro Remix)
  • Vicetone feat. Daniel Gidlund - Chasing Time
  • Jay Frog - Silence (Festival Mix)

Abmahnschreiben, Zahlungsanspruch und Unterlassungsanspruch

Konkret wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, über seinen Internetanschluss sei das fragliche Werk ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verbreitet worden.

Nach derzeitiger Rechtslage besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für eine solche ermittelte Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist.

Ob diese Vermutung tatsächlich zutreffend ist oder ob sie im Einzelfall entkräftet werden kann, kommt immer auf den jeweiligen Sachverhalt an.

Die Vermutungshaftung führt sodann zu einem Anspruch auf Unterlassung und verschiedenen Zahlungsansprüchen.

Die geltend gemachten Zahlungsansprüche stehen tatsächlich erst einmal im Hintergrund. Es geht in allererster Linie um den Unterlassungsanspruch.

Rechtlicher Hintergrund von Schadenersatz und Aufwendungsersatz

Normalerweise werden mit einer Abmahnung immer Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht. Daneben werden außerdem die angefallenen Anwaltskosten sowie ggf. Aufwendungen für die getätigten Ermittlungen und Auskunftverfahren beansprucht. Die Beträge können im Einzelfall durchaus mehrere hundert Euro erreichen. Oft wird ein pauschaler Vergleichsbetrag angeboten, durch dessen Zahlung die Ansprüche vollumfänglich erledigt werden können.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die geltend gemachten Ansprüche ohne anwaltliche Prüfung zu erfüllen. In welchem Umfang die Ansprüche bestehen ist immer eine Frage des Einzelfalls. Schadenersatz muss nur der Täter einer Rechtsverletzung leisten; Erstattungsansprüche hinsichtlich der angefallenen Anwaltskosten kommen hingegen auch bei einem sog. Störer in Betracht. Ob eine Täter- oder Störerhaftung tatsächlich gegeben ist, sollte aber durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden.

Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Der gleichzeitig geltend gemachte Unterlassungsanspruch hingegen ist das Kernstück der Abmahnung. Schließlich sind Unterlassungsansprüche immer in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht auswirkungsreicher.

In rechtlicher Hinsicht gilt es zu beachten, dass die Unterlassungserklärung - egal in welcher Form diese abgegeben wird - grundsätzlich lebenslange Bindungswirkung entfaltet und im Falle eines Verstoßes auch eine Vertragsstrafe nach sich zieht.

Unter Umständen ist dem Schreiben bereits eine Vorlage für die Abgabe einer Unterlassungserklärung beigefügt. Dies ist aber keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Abmahnung.

Tatsächlich sollte, wenn die Unterlassungsansprüche erfüllt werden müssen, immer nur eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Der Unterlassungsanspruch ist in jedem Fall derjenige Anspruch, der in rechtlicher Hinsicht auf lange Jahre hohe finanzielle Risiken in sich birgt. Vor diesem Hintergrund muss es immer erst einmal um diesen Anspruch gehen. Ob und wie der Anspruch zu erfüllen ist, muss dann immer im Einzelfall geklärt werden. Dabei sollte in jedem Fall anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Wie Sie weiter vorgehen sollten

Handeln Sie auf keinen Fall vorschnell - Stress oder Angst nach Erhalt der Abmahnung sind die schlechtesten Ratgeber.

  •     Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf
  •     Finger weg von der originalen Unterlassungserklärung oder schlechten Mustern aus dem Internet - in beiden Fällen schaffen Sie sich Nachteile
  •     Ignorieren Sie die Abmahnung nicht
  •     Notieren Sie die Fristen aus der Abmahnung
  •     Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten


Auch wenn sich durch die seit dem 01.10.2013 geltende neue Rechtslage (Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken) die Ausgangslage nach einer Abmahnung jedenfalls aus Kostensicht etwas gebessert hat, so raten wir aufgrund der komplexen Materie nach wie vor dazu, eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Es geht nun nicht mehr vorrangig um die Höhe der jeweiligen Ansprüche, sondern die sekundäre Darlegungslast rückt auch in Anbetracht der Entwicklung in der Rechtsprechung viel mehr in den Fokus.


Kontakt:

Rechtsanwalt Matthias Lederer
Fürstendamm 7
85354 Freising

Tel. 08161 48690
Fax. 08161 92342

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