WALDORF FROMMER Abmahnung für die hawaiianische Firma Pacific Stock INC. - unerlaubte Nutzung eines Unterwasserfotos

WALDORF FROMMER Abmahnung für die hawaiianische Firma Pacific Stock INC. - unerlaubte Nutzung eines Unterwasserfotos
16.04.2014276 Mal gelesen
Die in Honolulu, USA ansässige Firma Pacific Stock INC. vertreten durch die Kanzlei WALDORF FROMMER aus München lässt eine angeblich unberechtigte Fotonutzung auf einer deutschen Website abmahnen.

Es wird zunächst nur Unterlassung und Auskunft über den Umfang der angeblichen Verletzungshandlung gefordert. Mit weiteren Schadensersatzforderungen und Aufwendungsersatz wegen entstandener Abmahnkosten ist aber nach Erteilung der Auskunft zu rechnen.

Der Rechteinhaber, die amerikanischen Stockbild-Agentur Pacific Stock INC. behauptet, das streitgegenständliche Foto wurde vor Hawaii aufgenommen. Der abgemahnte Webseitenbetreiber behautet, das Foto sei in den Tauchgründen vor Kuba entstanden und sei ein von den dortigen Behörden authorisiertes Unterwasserfoto, das bei einem öffentlichen Fotoshooting entstanden ist. Abgemahnt wurde ein deutscher Reiseveranstalter, der dieses Foto auf seiner gewerblichen Website genutzt hat. Umstritten ist in dem Fall die ordnungsgemäße Einräumung der Rechte. Insoweit unterliegt der Nutzer allerdings strengen Sorgfaltspflichten.

Wer ein Foto nutzt, hat sich umfassend und lückenlos nach den erforderlichen Rechten zu erkundigen (Prüfungspflicht). Werden Rechte übertragen, so genügt es im Regelfall nicht, sich auf die Zusicherung hinsichtlich des Bestands und Umfang der Rechte zu verlassen ((Wandke/Bullinger, UrhR 3. Auflage 2009, § 97 Rn. 52). Der Verwerter muss vielmehr die Kette der einzelnen Rechteübertragungen vollständig überprüfen (BGH GRUR 1988, 372, 375 - Schallplattenimport III).

Den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen sollten Sie daher unbedingt ernst nehmen und juristisch überprüfen lassen.

Soforthilfe

Es empfiehlt sich in den meisten Fällen aber nicht, voreilig eine meistens vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Daher ist grundsätzlich zu empfehlen:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung.
  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles  an. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen. Telefon 040 / 730 55 333

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.

Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.

RA Kai Harzheim
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg