Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Tele München Fernseh GmbH und Co Produktionsgesellschaft – „Nymphomaniac“ (Teil 1 und 2)

11.04.2014 210 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Namen der Tele München Fernseh GmbH und Co Produktionsgesellschaft Anschlussinhaber wegen unerlaubter Verwertung des Films „Nymphomaniac“ (Teil 1 und 2) ab.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Der Vorwurf bezieht sich auf das illegale öffentliche Zugänglichmachen des Films "Nymphomaniac" (Teil 1 und 2) im Rahmen einer Online-Tauschbörse. Insbesondere ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Downloaden von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher eine Urheberrechtsverletzung dar.

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund der Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags. Soweit nur einer der beiden Teile des Films "Nymphomaniac" heruntergeladen wurde, wird eine Summe von 815,00 Euro gefordert. Wenn sich die Abmahnung jedoch auf beide Teile bezieht, fordert Waldorf Frommer eine Summe in Höhe von 1481,30 Euro.

Wie reagiere ich auf die erhaltene Abmahnung?

Wenn auch Sie Post von Waldorf Frommer erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und keine voreiligen Handlungen vornehmen. Diese können dazu führen, dass Sie sich selbst Ihre Verhandlungsbasis entziehen, indem Sie den geforderten Betrag begleichen.

Vielmehr raten wir Ihnen dazu einen Rechtsanwalt aufzusuchen und diesen mit der rechtlichen Überprüfung Ihrer Abmahnung zu beauftragen.

Des Weiteren sollten Sie die von der Gegenseite gesetzte Frist beachten. Falls Sie die Frist verstreichen lassen, ohne auf die Abmahnung zu reagieren, riskieren Sie die Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen Sie.

Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben?

Keinesfalls raten wir Ihnen zu der Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese ist von der gegnerischen Partei formuliert und enthält regelmäßig zu weitgehende Regelungen, weshalb sie nachteilig ist. Beispielsweise kann sie ein Schuldanerkenntnis enthalten, welches bei eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten gegen Sie verwendet werden kann oder die Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren festlegen. Um diese Klauseln zu vermeiden, sollten die Unterlassungserklärung insoweit modifiziert werden, als dass sie sich auf die notwendigen Angaben beschränkt. Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein.

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Tele München Fernseh GmbH und Co Produktionsgesellschaft wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film "Nymphomaniac" (Teil 1 und 2) erhalten haben, nutzen Sie die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs mit unserem kompeten Team von Abmahnhelfer.de. Sie können uns in diesem Gespräch Ihren persönlichen Fall schildern und werden sodann eine erste anwaltliche Einschätzung von uns erhalten. Danach werden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten. Aufgrund von Pauschaltarifen sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten.

Rufen Sie uns an unter der Telefonnummer: 030 96535-855!

Ihr Abmahnhelfer.de Team!