Abmahnung Kornmeier & Partner "Walesa Man of Hope" für Akson Studio Sp. z oo.

Abmahnung Filesharing
07.04.2014329 Mal gelesen
Kronmeier & Partner fordert Unterlassungserklärung und macht Vergleichsangebot von 740 EUR ein. Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung - Wie ist zu reagieren?

Obwohl Ende 2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten ist, sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf.

Berichten zufolge mahnt die  Kanzlei Kronmeier & Partnerim Auftrag der Akson Studio Sp z oo. ab.
Dabei handelt es sich um den biografischen Film "Walesa Man of Hope".

In den Schreiben wird behauptet, dass das Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten allen Nutzern einer bestimmten Filesharing-Börse ohne Erlaubnis der Auftraggeberin zum Download angeboten und damit rechtswidrig öffentlich verbreitet worden sein soll. Zu beachten ist dabei, dass beim Herunterladen eines Werkes gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen (wie z.B. bei bittorrent) gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte den anderen Nutzern der entsprechenden Tauschbörse wiederum zur Verfügung gestellt werden. Der Tatbestand ist von daher auch schon mit dem vermeintlich bloßen Download erfüllt.

Aufgrund der behaupteten Tat sei die Mandantschaft in ihren Rechten verletzt worden und ihr mithin Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz entstanden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass neben diesen Ansprüchen und damit unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung auch Ersatzansprüche im Hinblick auf die Rechtsverfolgungskosten und die hierzu erforderlichen Aufwendungen, zu deren Erstattung der Abgemahnte gemäß § 97a UrhG jedenfalls verpflichtet sei, bestünden.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger einer solchen Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. 

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
10777 Berlin