Abmahnung APW Rechtsanwälte für "47 RONIN"

Abmahnung APW Rechtsanwälte für "47 RONIN"
01.04.2014225 Mal gelesen
Die Kanzlei APW Rechtsanwälte und Notare mahnt im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH den unerlaubten Upload des Filmwerkes "47 Ronin" ab. Betroffene Anschlussinhaber werden auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und auf Zahlung von 530 EUR in Anspruch genommen.

Bezüglich des geltend gemachten Unterlassungsanspruches ist äußerste Vorsicht geboten. Betroffene sollten sich trotz der kurz gesteckten Fristen im Vorfeld erkundigen, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch besteht. Dies ist keineswegs immer der Fall. Gerade in den Fällen, in denen weitere Personen als "Täter" in Frage kommen, Kinder, Ehepartner, Mitbewohner etc. sollte genau geprüft werden, ob der Anschlussinhaber für das Handeln Dritter überhaupt in in Anspruch genommen werden kann. Keinesfalls sollte vorschnell eine lebenslänglich bindende Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Lassen Sie sich im Vorfeld beraten. 

Ob ein Anspruch auf Zahlung des "Vergleichbetrages" in Höhe von 530,00 EUR besteht, muss ebenfalls am Einzelfall beurteilt werden. Grundsätzlich aber haftet der Anschlussinhaber nicht auf Schadensersatz, wenn er darlegen kann, nicht selbst, also täterschaftlich für den Download bzw. Upload des Werkes verantwortlich zu sein.IN diesen Fällen besteht maximal eine Haftung als sog. Störer. Der Störer haftet aber nur auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Abmahnkosten), die seit Oktober 2013 auf 169,50 EUR begrenzt sind. Auch hier sollte aber geprüft werden, ob eine Störerhaftung überhaupt vorliegt. Kann auch die Inanspruchnahme als Störer ausgeschlossen werden, bestehen keinerlei Zahlungsansprüche. 

Sollten auch Sie von einer Abmahnung der APW Rechtsanwälte iAd. Universal Pictures GmbH für den Kinofilm 47 Ronin oder für einen anderen Kinofilm erhalten haben, setzen Sie sich mit unserer Kanzlei in Verbindung. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung unter der Berliner Telefonnummer 030 / 323 015 90 geben wir Ihnen gerne einen ersten Überblick über die in Ihrem Falle zur Verfügung stehenden Verteidigungsmöglichkeiten. 

Wir freuen uns auf Ihren Anruf. 

Sievers & Collegen
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