Waldorf Frommer Abmahnung: "Feuchtgebiete"

Abmahnung Filesharing
26.03.2014203 Mal gelesen
Die Majestic Film GmbH fordert Unterlassungserklärung und macht Vergleichsangebot in Höhe von 815,00 €. Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an einem Kinofilm - Wie ist zu reagieren?

Trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf.

Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer erneut im Auftrag der Majestic Film GmbH ab. Es handelt sich dabei um eine behauptete Urheberrechtsverletzung am Kinofilm "Feuchtgebiete" (nach dem Buch von Charlotte Roche) durch das unbefugte Verbreiten in File-Sharing bzw. Peer-to-Peer Netzwerken.

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 EUR sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger einer solchen Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. 

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
10777 Berlin