AG Hamburg: 400 EUR Schadensersatz bei illegalem Filesharing eines Filmes ohne konkreten Sachvortrag überhöht

Abmahnung Filesharing
25.03.2014249 Mal gelesen
Das AG Hamburg hat sich in einem weiteren gegen einen Anschlussinhaber wegen illegalem Filesharing eines Films angestrengten Klageverfahren in einem Hinweisbeschluss (Beschluss vom 26.01.2014, Az.: 25a C 362/13) u.a. kritisch zur Höhe des eingeklagten Schadensersatzes geäußert.

Das AG Hamburg hat sich in einem weiteren gegen einen Anschlussinhaber wegen illegalem Filesharing eines Films angestrengten Klageverfahren in einem Hinweisbeschluss (Beschluss vom 26.01.2014, Az.: 25a C 362/13) u.a. kritisch zur Höhe des eingeklagten Schadensersatzes geäußert.

Der Rechteinhaber hatte 400 EUR Schadensersatz eingeklagt. Diesen erachtet das AG Hamburg nach dem derzeitigem Sachvortrag für überhöht. Hierzu heißt es in dem Hinweisbeschluss wie folgt:

"Ein lizenzanaloger Schadensersatz wäre nach derzeitigem Sachstand nicht in Höhe von 400,00 EUR zuzuerkennen. Im Hinblick auf die für die lizenzanaloge Schadensberechnung maßgebliche übliche Vergütung ist zunächst auf die eigene Vertragspraxis des Verletzten (Preislisten, etc.) abzustellen. Fehlt eine solche, sind entsprechende Tarifvergütungen zugrundezulegen, wobei stets die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind (.). Fehlt ein Tarifsystem, bleibt es bei der Schätzung durch das Gericht (.).

Dem Kläger wird freigestellt, weiter zur Verwertung des konkreten streitgegenständlichen Films vorzutragen."

Abschließend schlug das AG Hamburg den Parteien einen Vergleich dahingehend vor, dass der Beklagte an die Klägerin einen Betrag von 350 EUR zahlt und die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben werden.

AG Hamburg, Hinweisbeschluss vom 26.01.2014, Az.: 25a C 362/13

Dieser Hinweisbeschluss zeigt einmal mehr, dass die Gerichte nicht mehr ohne jegliche tatsächlichen Anhaltspunkte die von den Rechteinhabern eingeklagten Schadensersatzbeträge zusprechen, sondern diese tatsächliche Umstände vortragen müssen, die den eingeklagten Schadensersatz als angemessen erscheinen lassen.

Bei derartigen Vergleichen dürften sich Klagen für Rechteinhaber zukünftig nicht mehr lohnen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen angeblichen illegalen Filesharing erhalten haben, stehen wir Ihnen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zur Seite.