Abmahnung im Auftrag der Getty Images durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte für illegale Nutzung geschützter Lichtbilder bzw. Lichtbildwerke

Abmahnung im Auftrag der Getty Images durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte für illegale Nutzung geschützter Lichtbilder bzw. Lichtbildwerke
23.03.2014201 Mal gelesen
Rechtsanwalt Georg Schäfer hat sich in den letzten 7 Jahren auf dieses Thema spezialisiert und kennt die aktuelle Rechtsprechung und die dementsprechende Argumentation, wie man den Schaden entweder ganz oder zumindest ganz deutlich beseitigen kann.

Lichtbilder und Lichtbildwerke einfachster Art haben in dem Moment ihren eigenen Urheberrechtsschutz, in dem der Fotograf auf den Auslöser seiner Kamera drückt.

Getty Images ist einer der weltweiten Marktführer, die sich diese Rechte der Fotografen abtreten lassen haben.

Getty Images verfügt also durch den Erwerb der Rechte von den jeweiligen Fotografen, einzig und allein über die Urheberrechte.

Wenn nun jemand solche Lichtbilder bspw. im Internet entdeckt und für seine eigene Seite verwendet, dann verstößt er gegen Urheberrecht. Ein solcher Verstoß wird in der Regel mit einer Abmahnung geahndet.

Eine solche Abmahnung beinhaltet die Aufforderung das Lichtbild sofort von der eigenen Seite bzw. dem Portal wo es eingestellt wurde zu löschen bzw. löschen zu lassen.

Sodann wird in der Regel bei einer solchen Abmahnung verlangt, Auskunft zu erteilen, wie lange man dieses Bild schon verwendet hat und wo man es erworben hat.

Schließlich spielt eine Rolle, wo man ein solches Bild integriert hat. War es prominent auf der Startseite oder war es lediglich im Archiv der eigenen Seite installiert?

All diese Faktoren spielen eine Rolle für die Berechnung des Schadensersatzes, der im Rahmen einer sog. Lizenzanalogie fiktiv berechnet wird.

Es gibt viele Ansatzpunkte, wie man Ihnen bei einer solchen Abmahnung helfen kann.

Suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht, bevor Sie in irgendeiner Weise anderweitig tätig werden.

Wir helfen Ihnen gerne!

Schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de oder rufen Sie uns an.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt