Waldorf Frommer Filesharing-Abmahnung Film "Upside Down" für Tele München Fenrseh GmbH

Waldorf Frommer Filesharing-Abmahnung Film "Upside Down" für Tele München Fenrseh GmbH
20.03.2014170 Mal gelesen
Rechtsanwälte von Waldorf Frommer aus München mahnen aktuell den Film „Upside Down“ für ihre Mandantin die Tele München Fernseh GmbH ab. Es geht dabei um den Vorwurf den Film illegal im Rahmen einer Internettauschbörse bittorrent zum Herunterladen angeboten zu haben.

In der Abmahnung von Waldorf Frommer werden in 5 Fragen Antworten zum Sachverhalt, zu den rechtlichen Konsequenzen und zu den Ansprüchen selbst gegeben. Der Anschlussinhaber wird letztlich aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben und eine Summe in Höhe von 815,00 EUR für Rechtsanwaltskosten (215,00 EUR) und Schadensersatz (600,00 EUR) zu bezahlen. 

Da sich die Ansprüche nur gegen den Anschlussinhaber selbst richten, kommt es allein auf dessen Verantwortlichkeit an der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an. Bei berechtigten Zweifeln die die Verantwortlichkeit der Rechtsverletzung widerlegen und die mit günstigen Angaben erläutert werden können, könnten die Ansprüche auch nicht gerichtlich durchgesetzt werden und damit auch außergerichtlich abgelehnt bzw. zurückgewiesen werden. Bedeutung für eine Haftung haben dabei, die Art und Weise der WLAN-Sicherung, Möglichkeit der Nutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige oder andere Mitbewohner. 

Gern können Sie mich bei Fragen zum Vorgehen und den rechtlichen Möglichkeiten kontaktieren, ich vertrete Ihre Interessen bundesweit. Ziel der Vertretung in Urheberrechtsangelegenheiten bei Filesharing ist eine schnelle und vor allem effektive Abwehr vor zu hohen oder gar unberechtigten Forderungen.

 

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

 

Telefon: 0341/4925 00-01 (Vertretung bundesweit)

E-Mail Kontakt baumgaertner@bf-law.de

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