Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Sony Music Entertainment Germany GmbH- "Global Warming: Meltdown (Deluxe Version), Pitbull (Album)"

Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Sony Music Entertainment Germany GmbH- "Global Warming: Meltdown (Deluxe Version), Pitbull (Album)"
20.03.2014201 Mal gelesen
Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten? Wir helfen Ihnen, angemessen auf die Abmahnung zu reagieren.

Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte beauftragt, illegale Tauschbörsenangebote an dem Musikalbum "Global Warming: Meltdown (Deluxe Version), Pitbull (Album)" abzumahnen.

In dem uns vorliegenden Fall wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, das vorgennante Musikalbum sei (angeblich) über dessen Internetanschluss öffentlich zugänglich gemacht worden.

Unterlassungserklärung 815 €

Im Abmahnschreiben wird unter kurzer Fristsetzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Weiterhin wird Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 600,00 € zuzüglich  Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 215,00 € begehrt.

Dem Abmahnschreiben liegt eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei.

Abmahnung auf Berechtigung prüfen lassen!

Von einer voreiligen ungeprüften Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung ist dringend abzuraten. Entsprechendes gilt für die geforderte Zahlung. Zunächst ist zu prüfen, ob die Forderungen dem Grunde oder der Höhe nach berechtigt sind.

Abmahnung ernst nehmen!

Des Weiteren ist zu beachten, dass auf die Abmahnung innerhalb der gesetzten Fristen angemessen reagiert werden sollte.

Besteht ein Unterlassungsanspruch, ohne dass eine Reaktion erfolgt, laufen Sie Gefahr, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt. In diesem Falle würden Ihnen erhebliche Mehrkosten entstehen.

Berücksichtigung des Einzelfalles

Von standardmäßigen Lösungsvorschlägen, wie sie leider häufig im Internet zu finden sind, ist abzusehen. Jeder Sachverhalt stellt selbstverständlich einen Einzelfall dar, der eine individuelle Reaktion erfordert.

Zunächst ist zu prüfen, ob auf die Abgabe einer mit weitreichenden Folgen verbundenen Unterlassungserklärung (lebenslange Bindungswirkung, Gefahr etwaiger Vertragsstrafen!) verzichtet werden kann.

Zuweilen kann es aus Kostenrisikogesichtspunkten sinnvoll sein, eine modifizierte (abgewandelte) Unterlassungserklärung abzugeben. Allerdings ist dies im Vorfeld  unter Berücksichtigung Ihres Einzelfalles sorgfältig abzuwägen. In diesem Zusammenhang ist es unabdingbar, zuvor alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen, um Verstöße gegen die Unterlassungserklärung auszuschließen.

Modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet?

Wir raten dringend davon ab, ungeprüft Muster modifizierter Unterlassungserklärungen aus dem Internet zu verwenden. Sind diese unzureichend, kann die Gegenseite eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen. Hierdurch können erhebliche Mehrkosten entstehen.

Muss ich den Forderungen nachkommen?

Dies häng vom konkreten Sachverhalt ab. Gute Chancen, die Zahlung vollständig abzuwehren, bestehen dann, wenn keine Täterschaft vorliegt und die konkrete Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufes besteht.

Ungeachtet dessen besteht unserer Erfahrung nach in der Regel die Möglichkeit, den geforderten Betrag im Wege von Vergleichsverhandlungen abzusenken.

Unverbindlicher Erstkontakt (auch am Sa oder So)

Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, können Sie sich unverbindlich an uns wenden.

Sie erhalten eine kostenlose Erstorientierung und ein faires Pauschalangebot für unsere gesamte außergerichtliche Vertretung. Sie können dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten.

RA Stefan Gille

0531-490 590 70 (auch am Wochenende) 

hilfe@internetrecht-braunschweig.de