Abmahnung durch Fareds iAv. MIG Film GmbH – „The Way – Der Weg des Drachens“

Abmahnung durch Fareds iAv. MIG Film GmbH – „The Way – Der Weg des Drachens“
17.03.2014224 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds versendet derzeit Abmahnung im Auftrag der MIG Film GmbH Filesharing-Abmahnugen aufgrund vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Actionfilm „The Way – Der Weg des Drachens“ welcher 2009 erschienen ist.

Dem Adressaten wird in dem Abmahnschreiben vorgeworfen den Actionfilm "The Way - Der Weg des Drachens" innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern derselbigen zur Verfügung gestellt zu haben. Dadurch wird der Film illegal öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu; soweit dieser seine Einwilligung nicht erteilt hat, erfolgt die öffentliche Zugänglichmachung demnach widerrechtlich. In der Regel ist bei Filesharing Netzwerke wie zum Beispiel eMule, bitTorrent und BearShare besondere Vorsicht geboten, da durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zum Download angeboten werden. Dieses zur Verfügung stellen (anbieten) ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Was wird von den Rechtsanwälten Fareds gefordert? Sollte ich den Aufforderungen nachkommen?

Wie üblich fordern die Rechtsanwälte Fareds die betroffenen Anschlussinhaber auf einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 1.144,00 Euro zu zahlen. Ob die Zahlungsaufforderung in der geforderten Höhe berechtigt ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern ist viel mehr abhängig von Ihrem Einzelfall. Ratsam ist es daher einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt aufzusuchen welcher dann die geltend gemachten Forderungen der Rechtsanwälte Fareds im Namen der MIG Film GmbH auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann.

Das Verteidigungsziel wird hierbei regelmäßig die zumindest anteilige Zurückweisung des geforderten Geldbetrages sein. Kann der Anschlussinhaber beispielsweise beweissicher eine ernsthafte Möglichkeit darlegen kann, das nicht er selbst sondern ein Dritter eigenverantwortlich die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat, so ist nur noch eine Störerhaftung in Betracht zu ziehen. Ein Störer ist jedoch regelmäßig nicht schadensersatzpflichtig. Daher ist es nicht empfehlenswert der Zahlungsaufforderung unüberlegt nachzukommen, da eine nachträgliche Verhandlung über die Höhe des Betrages regelmäßig nicht mehr möglich ist.

Anders als bei derartigen Filsharing-Abmahnungen üblich machen die Rechtsanwälte Fareds keinen Unterlassungsanspruch geltend und fordern daher keine Abgabe einer Unterlassungserklärung. Dies liegt jedoch allein daran, dass der von einem Ermittlungsunternehmen festgehaltene Tatzeitpunkt aus Mai 2010 stammt und regelmäßig Unterlassungsansprüche jedoch nach drei Jahren verjähren.

Schadensersatzansprüche hingegen können jedoch 10 Jahre eingeklagt werden.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wichtig ist, dass Sie trotz alle dem in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 96535-855 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!