Täglich erreichen uns neue Abmahnungen

Täglich erreichen uns neue Abmahnungen
13.03.2014208 Mal gelesen
Auch diese Woche wurden uns Abmahnungen wegen Filesharing von verschiedenen Kanzleien zur Prüfung vorgelegt. Im Auftrag verschiedener Rechteinhaber wurde jeweils die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Beträgen bis zum 1.900 EUR gefordert.

Auch diese Woche wurden uns Abmahnungen wegen Filesharing von verschiedenen Kanzleien zur Prüfung vorgelegt. Im Auftrag verschiedener Rechteinhaber wurde jeweils die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Beträgen bis zum 1.900 EUR gefordert.

Nicht nur Filesharing-Abmahnungen wurden wieder diese Woche verschickt. Jetzt werden auch ebooks abgemahnt. Uns erreichten Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus München wegen ebooks-Downloads z. B. wegen "Er ist wieder da" von Timur Vermes i. A. v. Bastei Lübbe AG. Ebenso hat die Kanzlei Waldorf Frommer i. A. d. Verlagsgruppe Random House GmbH Abmahnungen ausgesprochen:

-          Eragon- Das Erbe der Macht von Christopher Paolini,

-          Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz von Jörg Kachelmann und Miriam Kachelmann,

-          Deutschland schafft sich ab: Wie wir unser Land aufs Spiel setzen von Thilo Sarrazin

Uns wurden von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München zahlreiche, immer gleich lautende Schreiben vorgelegt für folgende Filmwerke:

-          Parkland- Das Attentat auf John F. Kennedy i. A. v. Universum Film GmbH

-          Die Pute von Panem - The Starving Games i. A. v. Universum Film GmbH

-          Homefront i. A. v. Universum Film GmbH

-          Inside llewyn Davis i. A. v. Studiocanal GmbH

-          All is Lost i. A. v. Universum Film GmbH

-          Malavita- The Family i. A. v. Universum Film GmbH

-          Blue Jasmine i. A. v. Warner Bros. Entertainment GmbH

Ebenso haben folgende Kanzleien in der Vergangenheit im Namen folgender Rechteinhaber Abmahnungen verschickt:

-          Sasse & Partner Rechtsanwälte i. A. v. Senator Film Verleih GmbH- Esst uns an einem anderem Tag

-          C-Law GbR Rechtsanwälte i. A. v. Oktano GmbH od. Wolfgang Embacher Filmproduktion - Mätressen & Millionen 2

-          .rka Rechtsanwälte i. A. v. Koch Media GmbH (Österreich) - Saints Row IV

-          Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH i. A. v. Malibu Media LLC - Filme der Erwachsenenunterhaltung

-          Nimrod Rechtsanwälte i. A. v. Rondomedia Marketing & Vertrieb GmbH - Euro Truck Simulator 2

-          Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte i. A. v. KSM GmbH

Alle Schreiben der jeweiligen Kanzleien sind immer gleichlautend. Sie unterscheiden sich nur hinsichtlich der Filmwerke, der Rechteinhaber und natürlich der Adressaten. Aber es wird immer mit der gleichen Argumentation die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.

Vorgeworfen wird den Abgemahnten ein Filmwerk öffentlich Zugänglichmachung in sog. Tauschbörsen bzw. Filesharing-Systemen wie eDonkey oder Bittorrent gemacht zu haben.

Das sollten Sie aber immer beachten:

1. Ignorieren Sie nicht die Abmahnung!

2. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht voreilig!

3. Beachten Sie die Frist!

Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung muss unbedingt beachtet werden, ansonsten besteht die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens für Sie.

Bewahren Sie Ruhe - Wir helfen Ihnen!

Die geforderte Unterlassungserklärung!

Meist ist den Abmahnschreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Wir raten davon ab, diese ungeprüft zu unterschreiben. Denn eine Unterlassungserklärung bindet Sie ein Leben lang. Zunächst muss geprüft werden, ob Sie überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben müssen und dann muss genau geprüft werden, ob Sie als Täter oder nur als Störer haften. Dementsprechend muss die Unterlassungserklärung auch formuliert werden.

Die geforderte Zahlung!

Hier fordern die Abmahnkanzleien einen pauschalen Schadensersatz. Ob Sie überhaupt für die Abmahnkosten einzustehen haben oder den Schadensersatz zahlen müssen, muss individuell geprüft werden. Denn nach der neuesten Rechtsprechung haftet man nicht für erwachsene Mitbewohner. Keinesfalls müssen Sie "immer" die Forderung bezahlen. Außerdem sind nach dem neuen "Anti-Abzocke-Gesetz" die Abmahnkosten auf einen Streitwert von 1.000 EUR bei Verbrauchern begrenzt. Jedoch haben fast alle Abmahnkanzleien in ihren Standard-Schreiben den Hinweis, dass diese Begrenzung nicht für Filesharing-Fälle gelte. Obwohl der Gesetzgeber genau wegen dieser Filesharing-Abmahnungen die Gesetzesänderung vorangetrieben hat.

Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung erhalten haben, so finden Sie auf unserem Hilfe-Portal für Abmahnungen www.abmahnung-hilfe.info weitere wichtige Informationen diesem Thema.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unseren Rückruf-Service. Der Erstkontakt ist kostenlos. Ebenso können Sie uns kostenlos und unverbindlich die Abmahnung zur Prüfung hochladen bzw. per E-Mail schicken. Wir sind auch am Wochenende erreichbar.

Kontakt:

www.abmahnung-hilfe.info

E-Mail: mail@abmahnung-hilfe.info

Tel: 49 (0) 30/ 206 269 - 24 (Hotline)

 

Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg

Hohenzollerndamm 196

10717 Berlin