Was tun bei Filesharing Abmahnung FAREDS für Malibu Media LLC ?

Was tun bei Filesharing Abmahnung FAREDS für Malibu Media LLC ?
03.03.2014336 Mal gelesen
Die Hamburger Rechtsanwälte der Kanzlei FAREDS mahnen im Auftrag Ihrer Mandantin der Malibu Media LLC (Vereinigte Staaten von Amerika) wegen Urheberrechtsverstößen durch Nutzung von Internettauschbörsen wie BitTorrent ab. In der 4 Seiten umfassenden Abmahnung wird der Anschlussinhaber aufgefordert einen Geldbetrag in Höhe von 735,00 EUR zu bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung als auch die Zahlungsverpflichtung abzugeben.

Der Vergleichsvorschlag berücksichtigt dabei einen Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch in Höhe von 1.000 EUR für den Unterlassungsanspruch, daneben 500,00 EUR Schadensersatz und Ermittlungskosten in Höhe von 20,00 EUR, die sich daraus ergebenden Anwaltskosten betragen 215,00 EUR.

Hintergrund ist das neue Urhebergesetz, welches die Erstattungskosten auf einen Streitwert bis zu 1.000 EUR begrenzt (§ 97 a Abs. 3 Satz 2 UrhG neue Fassung).

Dennoch sollte die stets knapp gesetzte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ernst genommen und gegebenenfalls um Fristverlängerung gebeten werden, ohne dabei jedoch Angaben zum Sachverhalt selbst zu machen.

Ob der Anschlussinhaber überhaupt Ansprüche erfüllen muss und in welcher Höhe kommt immer auf den konkreten Einzelfall an. So haftet ein Anschlussinhaber nicht grundsätzlich für sämtliche über seinen Anschluss erfolgte Rechtsverletzungen. Ein pauschales Abstreiten, genügt den Anforderungen an eine Widerlegung der Täterschaftsvermutung in der Regel jedoch noch nicht.

Zu einem konkreten Vortrag gehört die Art und Weise der WLAN-Sicherung, Möglichkeiten der Nutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige oder andere Mitbewohner zum vorgeworfenen Tatzeitpunkt. Einige Beispiele aus der Rechtsprechung zur Haftung des Anschlussinhabers:

  • BGH Urteil vom 8. Januar 2014 "BearShare" AZ: I ZR 169/12 - keine grundsätzliche Prüf- und Belehrungspflichten von volljährigen Familienmitgliedern
  • BGH Urteil vom 15. November 2012 "Morpheus" AZ: I ZR 74/12 - keine Haftung bei Belehrung Minderjähriger
  • BGH Urteil vom 12. Mai 2010 "Sommer unseres Lebens" AZ: I ZR 121/08 - keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
  • OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 22. März 2013 AZ: 11 W 8/13 - keine anlasslosen Prüf- und Überwachungspflicht gegenüber Ehegatten
  • LG Köln Urteil vom 14. März 2013 AZ: 14 O 320/12 - keine anlasslosen Prüf- und Belehrungspflichten in Wohngemeinschaften

Ziel der Vertretung ist eine schnelle und vor allem wirksame Abwehr vor zu hohen oder gar unberechtigten Forderungen.

 

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

 

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