Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Battleforce – Angriff der Alienkrieger“

Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Battleforce – Angriff der Alienkrieger“
03.03.2014233 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer verfolgt derzeit vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Science-Fiction Film „Battleforce – Angriff der Alienkrieger“.

Dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload des Science-Fiction Film "Battleforce - Angriff der Alienkrieger" sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin Universum Film GmbH erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Warum habe ich eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten? Warum habe ich eine Abmahnung erhalten?

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber gem. §19a UrhG vorenthalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen. Insbesondere bei Online-Tauschbörsen ist diesbezüglich zu beachten, dass durch ein Herunterladen automatisch auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten werden. Daher ist in der Regel schon durch das einmalige Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung gegeben.

Die Abmahnung ist eine Reaktion auf eine begangene Rechtsverletzung. Sie beinhaltet zum einen die Aufforderung künftig nicht mehr die Rechte des betroffenen Urhebers bzw. Rechteinhabers zu beeinträchtigen und bietet zum anderen die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte "modifizierte Unterlassungserklärung" abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben ider Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Science-Fiction Film "Battleforce - Angriff der Alienkrieger" Briefkasten gefunden haben, geraten Sie nicht in Panik. Kontaktieren Sie unser Team von Abmahnhelfer.de, welches auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurückgreift. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 96535-855 für ein kostenloses Erstgespräch. Aufgrund von Pauschaltarifen sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von Abmahnhelfer.de!