Urheberrecht: Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte - "Die Tribute von Panem Catching Fire"

Urheberrecht: Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte - "Die Tribute von Panem Catching Fire"
02.03.2014536 Mal gelesen
Wir verzeichnen eine Vielzahl urheberrechtlicher Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München.

"Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss"

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet im Auftrag der studiocanal GmbH Abmahnungen wegen vorgeworfener Urheberrechtsverletzungen in einer Internettauschbörse.

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss der Film "Die Tribute von anem - Catching Fire" illegal im Internet verbreitet worden sei.

Forderungen von Waldorf Frommer

Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen gegen den Anschlussinhaber Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz geltend.

Der Schadens- und Aufwendungsersatz wird vorliegend auf insgesamt 815,00 € beziffert.

Bezüglich des Unterlassungsanspruches wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Der Abmahnung von Waldorf Frommer ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Vorformulierte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben

Es ist grundsätzlich davon abzuraten, vom Gegner vorformulierte Unterlassungserklärungen zu unterschreiben, da dies als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte. Zudem besteht die Gefahr rechtlich nachteiliger Formulierungen.

Unterlassungserklärung hat weitreichende Folgen

Bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist zu beachten, dass diese weitreichende Folgen hat und eine lebenslange Bindungswirkung entfaltet. Insofern ist eine konkrete Prüfung des Einzelfalles - ob auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung verzichtet werden kann - unerlässlich.

Möglichkeit einer abgewandelten Unterlassungserklärung

Aus Kostenrisikogesichtspunkten kann es sich ggf. anbieten, eine modifizierte (abgewandelte) Unterlassungserklärung abzugeben. In diesem Fall wird die Unterlassungserklärung auf das Nötigste beschränkt, ohne dabei ihre Wirksamkeit zu verlieren.

Muster aus dem Internet können fehlerhaft sein

Von der Verwendung entsprechender Muster aus dem Internet raten wir grundsätzlich ab. Ist das Muster unzureichend, dann ist die Unterlassungserklärung wirkungslos.

Allgemeine Handlungsempfehlung:

  • Keine voreilige Zahlung leisten
  • Nichts ungeprüft unterschreiben
  • Fristen beachten
  • Noch vor Ablauf der Frist Anwalt einschalten (Gefahr einer einstweiligen Verfügung!)

Kontakt:

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf, um eine kostenlose Ersteinschätzung und ein attraktives Kostenangebot zu erhalten. Wir vertreten Mandanten bundesweit, auch am Wochenende.

Rechtsanwalt Stefan Gille

hilfe@internetrecht-braunschweig.de

T: 0531-490 590 70 (auch am Wochenende)
F: 0531-490 590 71