FAREDS Abmahnung: "Bathory" für die MIG Film GmbH

Abmahnung Filesharing
27.02.2014168 Mal gelesen
FAREDS fordern für eine 2010 begangene Urheberrechtsverletzung Unterlassungserklärung und machen ein Vergleichsangebot in Höhe von 1144,00 €. Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung - Wie ist zu reagieren?

Trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf.

So mahnt auch die Kanzlei FAREDS derzeit im Auftrag der MIG Film GmbH ab. Es handelt sich dabei um eine behauptete Urheberrechtsverletzung an dem Film "Bathory" durch das unbefugte Verbreiten in Peer-to-Peer Netzwerken aus dem Jahr 2010. Dabei macht die Kanzlei geltend, dass eine Verjährung nicht eingetreten sei, da die Forderung aus Deliktsrecht ergeht. In diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre.

Was wird verlangt?

Innerhalb einer Frist von wenigen Tagen sollen eine Unterlassungserklärung geschrieben, Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 1144,00 EUR sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger einer solchen Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. 

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
10777 Berlin