Waldorf Frommer mahnt ab: Fack ju Göhte

Abmahnung Filesharing
26.02.2014267 Mal gelesen
Die Münchner Anwälte Waldorf Frommer mahnen derzeit für die Constantin Film Verleih GmbH die unerlaubte Verbreitung des Kinofilms "Fack ju Göhte” durch Filesharing ab.

Waldorf Frommer verlangt von den Abgemahnten die übliche Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz sowie die Erstattung von Anwaltskosten.

Den Abgemahnten wird der Vorschlag unterbreitet, die Sache gegen Zahlung von 815 EUR und Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung zu erledigen.

Darauf sollten sich Abgemahnte keinesfalls einlassen, sondern umgehend anwaltlichen Rat einholen. Die Forderung der Abmahner kann in vielen Fällen als unbegründet zurückgewiesen werden und ist auch der Höhe nach angreifbar. So dürfte die Berechnung der geltend gemachten Anwaltskosten nicht mit den gesetzlichen Vorgaben zu vereinbaren sein.

Empfänger einer solchen Abmahnung sollten diese auf keinen Fall ignorieren - die Erfahrung zeigt, dass die abmahnenden Anwälte die vermeintlichen Ansprüche ihrer Mandantin gerichtlich geltend machen, wenn sich der Abgemahnte dagegen nicht innerhalb der üblicherweise knapp bemessenen Fristen wehrt.

Auch für diese Abmahnschreiben gelten also die drei goldenen Regeln:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf.
  • Unterschreiben Sie nichts.
  • Lassen Sie sich anwaltlich beraten, welche Verteidigung gegen die Abmahnung in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist und was konkret Sie machen können, um den Schaden nun zu minimieren.

Abgemahnte können sich, auch am Wochenende, gerne unter der kostenfreien Hotline 0800 365 7324 an mich wenden, um eine erste kostenfreie Einschätzung und das mögliche weitere Vorgehen zu besprechen. Abmahnungen können mir per E-Mail auch an abmahnhilfe@rechtsanwalt-schwartmann.de geschickt werden.

Die außergerichtliche Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen biete ich zum günstigen und fairen Pauschalpreis an. Kosten entstehen erst mit meiner Beauftragung.