Debcon GmbH fordert 1000 EUR Lizenzentschädigung aus Urheberrechtsverletzung für M.I.C.M. MIRCOM LTD

Abmahnung Filesharing
26.02.2014589 Mal gelesen
Lizenzentschädigung aus Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsen - Inkassoschreiben Debcon GmbH im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM LTD wirft viele Fragen auf.

Warum 1000,00 EUR?

Wie vom Verfasser bereits berichtet wurde, schreibt das Inkassounternehmen Debcon GmbH derzeit im Auftrag der Firma M.I.C.M. MIRCOM LTD Internetanschlussinhaber an. Es wird eine Forderung von 1000,00 EUR geltend gemacht und wird als Lizenzentschädigung aus Urheberrechtsverletzung bezeichnet. Die Forderung resultiert laut den Inkassoschreiben aus einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, die Anschlussinhaber angeblich von der Rechtsanwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller erhalten haben. Auf die Zahlungsaufforderung der Rechtsanwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller habe der Anschlussinhaber nicht reagiert. Aus dem Briefkopf des Inkassoschreibens Debcon erfährt der Anschlussinhaber sodann ein Abmahndatum, z.b. vom 14.06.2010.

Es wird eine Zahlungsfrist bis zum 03.03.2014 gesetzt.

Anmerkung:

Eine von vielen Ungereimtheiten ist, warum die Firma Debcon GmbH meint, einen Betrag von 1000,00 EUR fordern zu können, obwohl in der ursprünglichen Abmahnung eine solche Summe nicht geltend gemacht wurde.

 

Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht 

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Anmerkung: Die KANZLEI WEINER, die Büros in Schwäbisch Hall und Karlsruhe unterhält, ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die KANZLEI WEINER mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) berät und vertritt seit Jahren sehr erfolgreich bundesweit die rechtlichen Interessen von Internetanschlussinhabern, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Internettauschbörsen eine Abmahnung erhalten haben. Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete sorgen dafür, dass Sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung erhalten.

Da die KANZLEI WEINER sehr viele Mandanten seit 2007 / 2008 auch und gerade gegen Abmahnungen der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller vertritt, kann auch eine zuverlässige Einschätzung gegeben werden, ob eine gerichtliche Inanspruchnahme innerhalb der Verjährungsfrist wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist.