Die Kanzlei .rka verlangt von den Abgemahnten die übliche Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz sowie die Erstattung von Anwaltskosten.
Netterweise wird den Abgemahnten der Vorschlag unterbreitet, die unangenehme Angelegenheit gegen Zahlung von 800 EUR ad acta zu legen.
Darauf sollten sich Abgemahnte nicht einlassen, sondern umgehend anwaltlichen Rat einholen. Die Forderung der Koch Media GmbH kann in vielen Fällen als unbegründet zurückgewiesen werden und ist auch der Höhe nach angreifbar.
Empfänger einer solchen Abahnung sollten diese auf keinen Fall ignorieren - die Erfahrung zeigt, dass die Kanzlei .rka die vermeintlichen Ansprüche ihrer Mandantin gerichtlich geltend macht, wenn sich der Abgemahnte dagegen nicht wehrt.
Auch für diese Abmahnschreiben gelten also die drei goldenen Regeln:
- Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf.
- Unterschreiben Sie nichts.
- Lassen Sie sich anwaltlich beraten, welche Verteidigung gegen die Abmahnung in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist und was konkret Sie machen können, um den Schaden nun zu minimieren.
Abgemahnte können sich, auch am Wochenende, gerne unter der kostenfreien Hotline 0800 365 7324 an mich wenden, um eine erste kostenfreie Einschätzung und das mögliche weitere Vorgehen zu besprechen. Abmahnungen können mir per E-Mail auch an abmahnhilfe@rechtsanwalt-schwartmann.de geschickt werden
Die außergerichtliche Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen biete ich zum günstigen und fairen Pauschalpreis an. Kosten entstehen erst mit meiner Beauftragung.