Blogger und Webseitenbetreiber wegen wegen unberechtigter Fotonutzung durch die Kanzlei Denecke, , Pries und Partner i. A. v. WENN GmbH

Blogger und Webseitenbetreiber wegen wegen unberechtigter Fotonutzung durch die Kanzlei Denecke, , Pries und Partner i. A. v. WENN GmbH
23.02.2014401 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltskanzlei Denecke, Pries und Partner mit Sitz in Berlin verschickt Abmahnungen wegen unberechtigter Fotonutzung vorzugsweise an Blogger, private und gewerbliche Internetseitenbetreiber i. A. v. WENN GmbH, Flaconi GmbH, Stock4B GmbH, euroluftbild.de,

Auch diese Woche wurden uns Abmahnungen wegen unberechtigter Fotonutzung durch die Rechtsanwaltskanzlei Denecke,  Pries und Partner mit Sitz in Berlin.

Vorgeworfen wird den Abgemahnten die Nutzung von Bildern auf Internetseiten ohne über die erforderliche Lizenz zu verfügen.

Alle Schreiben der jeweiligen Kanzleien sind immer gleichlautend. Sie unterscheiden sich nur hinsichtlich der Bilder, der Rechteinhaber und natürlich der Adressaten. Aber es wird immer mit der gleichen Argumentation die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert. Die geforderte Summe beinhaltet regelmäßig einen Lizenzschaden nach der Lizenzanalogie, Kosten der Recherche und natürlich die Rechtsanwaltskosten für die von den Anwälten ausgesprochene Abmahnung. Die geforderten Beträge belaufen sich teilweise auf über 7.000 EUR. Denn regelmäßig wird ein 100%iger Zuschlag wegen mangelnder Quellenangabe gefordert.

Das sollten Sie aber immer beachten:

1. Ignorieren Sie nicht die Abmahnung!

2. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht voreilig!

3. Beachten Sie die Frist!

Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung muss unbedingt beachtet werden, ansonsten besteht die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens für Sie.

Bewahren Sie Ruhe - Wir helfen Ihnen!

Die geforderte Unterlassungserklärung!

Meist ist den Abmahnschreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Wir raten davon ab, diese ungeprüft zu unterschreiben. Denn eine Unterlassungserklärung bindet Sie ein Leben lang. Zunächst muss geprüft werden, ob Sie überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben müssen und dann muss genau geprüft werden, wie weit Sie sich verpflichten müssen. Dementsprechend muss die Unterlassungserklärung auch formuliert werden.

Die geforderte Zahlung!

Hier fordern die Abmahnkanzleien einen pauschalen Schadensersatz. Ob Sie überhaupt für die Abmahnkosten einzustehen haben oder den Schadensersatz in der geforderten Höhe zahlen müssen, muss individuell geprüft werden. Denn an der Rechtmäßigkeit des 100%igen Zuschlag bestehen erhebliche Zweife. lAußerdem sind nach dem neuen "Anti-Abzocke-Gesetz" die Abmahnkosten auf einen Streitwert von 1.000 EUR bei Verbrauchern begrenzt.

Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung erhalten haben, so finden Sie auf unserem Hilfe-Portal für Abmahnungen www.abmahnung-hilfe.info weitere wichtige Informationen diesem Thema.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unseren Rückruf-Service. Der Erstkontakt ist kostenlos. Ebenso können Sie uns kostenlos und unverbindlich die Abmahnung zur Prüfung hochladen bzw. per E-Mail schicken. Wir sind auch am Wochenende erreichbar.

Kontakt:

www.abmahnung-hilfe.info

E-Mail: mail@abmahnung-hilfe.info

Tel: 49 (0) 30/ 206 269 - 24 (Hotline)

 

Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg

Hohenzollerndamm 196

10717 Berlin