Waldorf Frommer Abmahnung - Unterlassungserklärung abgeben?

Waldorf Frommer Abmahnung - Unterlassungserklärung abgeben?
20.02.2014327 Mal gelesen
Sie haben eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten und sollten eine strafgesicherte Unterlassungserklärung abgeben? Achtung: Die Unterlassungserklärung ist ein unbeschränkt gültiger Vertrag, der lebenslang Vertragsstrafen von über € 5.000 auslösen kann.

Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte München

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München vertreten namhafte Rechtsinhaber wie z. B. Tele München, Universum Film, Warner, Twentieth Century Fox , Universal oder Constantin bei der Verfolgung des illegalen Verbreitens von deren Filmen in Internettauschbörsen. 

Die Münchner Rechtsanwälte verschicken Abmahnungen an die ermittelten Anschlussinhaber und fordern dort Schadensersatzbeträge von z. B. € 815,00 und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Achtung vor der Unterlassungserklärung

Der Abgemahnte muss nur dann einen Unterlassungsvertrag mit Vertragsstrafe unterschreiben, wenn er als Täter oder Störer haftet. Der Bundesgerichtshof hat in Sachen Störerhaftung Klarheit geschaffen. Der Anschlussinhaber haftet in vielen Fällen nicht mehr für andere. Entscheidend ist immer, ob der Internetanschlussinhaber Prüfungs- und Überwachungspflichten verletzt hat. Hat z. B. der Ehepartner ein bittorrent-client benutzt, kann bereits die Täterhaftung des Anschlussinhaber entfallen, ganz egal, ob der Ehepartner überhaupt den Film/das Album heruntergeladen bzw. angeboten hatte. Hat z. B. ein minderjähriges Kind das Werk heruntergeladen, kommt es darauf an, ob das Kind einsichtsfähig war und ob es entsprechend belehrt wurde. Wie der BGH nun mit Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12 - BearShare entschieden hat, entfällt eine Haftung auch für volljährige Kinder in bestimmten Fällen.

Eine juristische Beratung eines erfahrenen Anwalts wie Matthias Hechler, M.B.A. ist empfehlenswert. Die Unterlassungserklärung bindet den Unterzeichner lebenslang und birgt somit ein Insolvenzrisiko in sich. Hüten Sie sich vor Anwälten, die eine Unterlassungserklärung "grundsätzlich in jedem Fall empfehlen". Das hat mit seriöser Anwaltsarbeit nichts zu tun.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. rät bei einer Waldorf Frommer Abmahnung folgendes:

  • Nichts selbst unternehmen
  • Fristen einhalten
  • Sich anwaltlich beraten lassen, ob der Anschlussinhaber überhaupt haftet

Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir haben tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet. 

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Über 17.000 Filesharing-Abmahnungen bearbeitet
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise
  • Über 100 gerichtliche Verfahren

Klicken Sie den Link für mehr Informationen über Waldorf Frommer www.abmahnungs-abwehr.de.