Filesharing Abmahnung -Rechtsanwalt Rainer Munderloh - RGF Productions Ltd.

Filesharing Abmahnung -Rechtsanwalt Rainer Munderloh - RGF Productions Ltd.
19.02.20141364 Mal gelesen
Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Rainer Munderloh im Auftrag der RGF Productions Ltd. erhalten? Unterschreiben oder zahlen Sie nicht voreilig. Holen Sie noch vor Ablauf der Frist fachkundigen Rechtsrat ein! Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Abmahnung der Kanzlei Rainer Munderloh i.A.d. RGF Productions Ltd.

Der Oldenburger Rechtsanwalt Rainer Munderloh wurde von der Firma RGF Productions Ltd. beauftragt, Urheberrechtsverletzungen auf sog. Internettauschbörsen abzumahnen.

Inhalt der Abmahnung

In dem uns vorliegenden Abmahnschreiben behauptet RA Munderloh, es sei eine Urheberrechtsverletzung zum Nachteil seiner Mandantin begangen worden.

An späterer Stelle erfolgt sodann der Hinweis, dass der behauptete Urheberrechtsverstoß sowohl den Straftatbestand des § 106 UrhG als auch des § 184d StGB erfüllen soll.

Im Anschluss daran werden Ausführungen zur Höhe des angeblichen Schadensersatzanspruchs gemacht, wobei einzelne Beträge (Lizenzgebühr, Ermittlungskosten, etc.) aufgeführt werden. Der zur Berechnung der Anwaltskosten zugrunde gelegte Gegenstandswert wird auf 15.000,00 € beziffert.

Nach Auflistung der im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung angeblich entstehenden Kosten -vorliegend 4.003,30 €-  wird dem Abgemahnten eine einmalige Pauschalzahlung -hier i.H.v. 780,00 € angeboten. Das Angebot ist an diverse Bedingungen geknüpft, insbesondere an die Unterzeichnung und Rücksendung der beigefügten Unterlassungserklärung.

Vorsicht!

Es ist dringend davon abzuraten, von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen, da die Gefahr nachteiliger Formulierungen, insbesondere eines Schuldeingeständnisses, besteht.

Allgemeine Handlungsempfehlung:

Eine Abmahnung kommt stets ungelegen. Angesichts der kurzen Fristen steigt die Gefahr, "Kurzschlussreaktionen" zu begehen.

Zunächst gilt daher:Ruhe bewahren und besonnen reagieren

  • Keine voreilige Zahlung leisten
  • Nichts ungeprüft unterschreiben
  • Abmahnung ernst nehmen
  • Noch vor Ablauf der Frist professionellen Rechtsrat einschalten (Gefahr einer einstweiligen Verfügung!)

Was wir für Sie tun können

Wir prüfen für Sie, ob die Abmahnung dem Grunde bzw. der Höhe nach berechtigt ist, um sodann angemessen darauf zu reagieren und Folgerisiken zu minimieren:

  • schnelle Reaktion (auch am Wochenende)
  • Vertretung von Mandanten bundesweit
  • faire Pauschalpreise
  • umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet des Filesharing-Recht

Eine für Sie kostengünstige Lösung hat für uns oberste Priorität!

Kostenlose Ersteinschätzung

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung:

Rechtsanwalt Stefan Gille

Direktkontakt: 0531-490 590 70  (auch am Wochenende)

hilfe@internetrecht-braunschweig.de