Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Bastei Lübbe AG – „Er ist wieder da“ von Timur Vernes (ebook)

Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Bastei Lübbe AG – „Er ist wieder da“ von Timur Vernes (ebook)
18.02.2014488 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer wurde jüngst von der Bastei Lübbe AG beauftragt Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem ebook „Er ist wieder da“ von Timur Vernes abzumahnen.

Der Vorwurf bezieht sich darauf, dass die Abgemahnten das ebook "Er ist wieder da" von Timur Vernes innerhalb eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so illegal öffentlich zugänglich gemacht haben sollen. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu (§ 19 a UrhG).

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordert die Münchner Kanzlei deshalb die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 520,00 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Ihnen ein Abmahnschreiben zugekommen ist, bewahren Sie Ruhe und halten Sie sich an folgende Handlungsempfehlungen:

  1. Nichts unterschreiben!
  2. Nicht voreilig zahlen!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt aufsuchen!
  5. Frist wahren!

Das Ziel, die Forderung zumindest anteilig zurückzuweisen, kann nicht erreicht werden, sofern Sie vorschnell den geforderten Betrag in Höhe von 520,00 Euro zahlen. Dadurch verbauen Sie sich nur die Möglichkeit einer Verhandlung über die Höhe des Betrags.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

In jedem Fall raten wir Ihnen dazu eine Unterlassungserklärung abzugeben, da Sie nur so die Gefahr eines gerichtlichen Verfahrens ausschließen können. Die vorformulierte, mitgeschickte Unterlassungserklärung ist jedoch regelmäßig zu weitgehend und kann unter anderem ein Schuldanerkenntnis enthalten oder die Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren. Aufgrund dessen sollten Sie also keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Ein fachkundiger Rechtsanwalt sollte die Unterlassungserklärung vielmehr zu Ihren Gunsten abändern (modifizieren). Nicht zu empfehlen ist die Verwendung eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet. Diese Vorlagen sind meist von Laien formuliert und können daher Ungenauigkeiten enthalten, die die Unterlassungserklärung vor Gericht wertlos machen können.

Lohnt es sich gegen die Abmahnung vorzugehen? 

In vielen Fällen lohnt sich ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung.

Häufig liegt ein Fall der Haftungsbeschränkung vor oder es kommt sogar zu einem Haftungsausschluss. Grundsätzlich wird zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Während der Täter vollumfänglich für sein selbstverantwortliches Hadeln haftet, muss der Störer nur beschränkt für die Urheberrechtsverletzung eines Dritten haften. In dem Fall der Störerhaftung hat ein Anderer, der Zugriff zu dem Internetanschluss hat, die Urheberrechtsverletzung begangen. Der Störer hat durch das zur Verfügung stellen des Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht. Vorteil der Haftung als Störer ist, dass keine Schadensersatzpflicht geleistet werden muss. Des Weiteren muss das neuste Urteil des Bundesgerichtshofs berücksichtigt werden, indem die Störerhaftung für volljährige Familienmitglieder stark begrenzt wird (http://www.wvr-law.de/blog/allgemein/bgh-verneint-haftung-von-eltern-fuer-illegales-filesharing-durch-volljaehrige-familienmitglieder).

Melden Sie sich bei uns, wenn auch Ihnen eine Abmahnung der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer für die Bastei Lübbe AG wegen unerlaubter Verwertung des ebooks "Er ist wieder da" von Timur Vernes zugestellt wurde. Wir bieten Ihnen eine kostenloses Erstgespräch an, in dem Sie auch eine anwaltliche Einschätzung Ihres persönlichen Falles erhalten. Rufen Sie uns an unter der Telefonnummer: 030 96535-855 oder füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Website aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!