Die Pute von Panem - The Starving Games Abmahnung von Waldorf Frommer

Die Pute von Panem - The Starving Games Abmahnung von Waldorf Frommer
14.02.2014224 Mal gelesen
Waldorf Frommer versendet i. A. von Universum Film GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Die Pute von Panem –The Starving Games" durch Filesharing auf sogenannten Tauschbörsen. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München versendet i. A. von Universum Film GmbH  Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film  "Die Pute von Panem -The Starving Games" durch Filesharing auf sogenannten Tauschbörsen. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatzes als Vergleichsangebot.

 

Wer eine Abmahnung erhält, gerät schnell in Panik: Meist werden mehrere Hundert Euro Schadensersatz gefordert und es soll eine - oft sehr weitreichende - vorbeugende Unterlassungserklärung unterschrieben werden.

 

Wichtig ist: Ruhig bleiben und auf keinen Fall voreilig handeln!

 

Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung ignorieren, da Sie sich sonst der Gefahr kostspieliger Gerichtverfahren aussetzen. Als Abgemahnter sind Sie verpflichtet, auf die Abmahnung zu reagieren - auch wenn Sie der Ansicht sind, Sie haben die Ihnen vorgeworfene Urheberrechtsverletzung gar nicht begangen.

Der BGH hat im Fall BearShare (Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12) entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für Rechtsverletzungen volljähriger Familienmitglieder oder Mitbewohner haftet, wenn er hiervon keine Kenntnis hat. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Abmahnung deshalb unwirksam ist, vielmehr haftet dann dieses Familienmitglied selbst.

Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne eingehende Prüfung unterschrieben werden: Sie bindet ein Leben lang und ist regelmäßig viel zu weit formuliert! Auch von Mustererklärungen im Internet ist abzuraten, sie sind nicht auf Ihren Einzelfall zugeschnitten.

Es empfiehlt sich daher dringend, einen Fachanwalt aufzusuchen, um zu klären, ob Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Dieser kann auch eine auf Ihren Fall zugeschnittene modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung formulieren. Auch hinsichtlich der Forderungshöhe ist eine anwaltliche Prüfung ratsam, denn diese lassen sich häufig erheblich reduzieren.

Wir stehen Ihnen für eine kostenfreie unverbindliche Ersteinschätzung zur Vefügung.

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