Drei Abmahnungen für den Upload der Filmdatei “Fack ju Göhte”!

Abmahnung Filesharing
31.01.2014582 Mal gelesen
Der Abmahnwahnsinn nimmt kein Ende. Das Geschäft mit den im Netz begangenen Urheberrechtsverletzungen boomt. Der Fall über den wir hier berichten wollen ist neu, doch einer der Protagonisten ist bereits im Zusammenhang mit den dubiosen Redtube Abmahnungen bekannt. Rechtsanwalt Daniel Sebastian und zwei weitere bekannte Abmahnkanzleien mahnen Filesharer aufgrund des Films “Fack ju Göhte” ab. Das besondere an dem Fall ist, dass die Nutzer nicht nur aufgrund des Films selbst, sondern auch aufgrund der darin enthaltenen Musikstücke („Hey Now“ von Martin Solveig und „Theater Nachts“) gesondert abgemahnt werden.

Amazon hatte die Kündigung und Sperrung von zahlreichen Kundenkonten ohne vorherige Ankündigung damit gerechtfertigt, dass die betreffenden Kunden angeblich zu viele Artikel zurückgeschickt und übermäßig von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben sollen.

Doch diese Aktion blieb für Amazon nicht ohne Folgen. Zunächst hatte die Verbraucherzentrale Amazon abgemahnt. Da Amazon nicht die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hatte, will die Verbraucherzentrale NRW gegen das Unternehmen Klage einreichen. Dies ergibt sich aus mehreren übereinstimmenden Meldungen in den Medien.

Amazon durfte Kunden-Konten nicht einfach sperren

Nach meiner Auffassung brauchen Kunden die von ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen normalerweise nicht mit der Sperrung ihres Kundenkontos durch den Online-Händler rechnen. Ansonsten wird dieses Widerspruchsrecht ausgehöhlt.

Kontosperrung unter Umständen bei freiwilligem Widerrufsrecht möglich

Anders sieht das möglicherweise für Kunden aus, die von einem über das gesetzliche Widerrufsrecht hinausgehenden weitergehenden Rückgaberecht Gebrauch machen. Dies gilt allerdings nicht wenn- wie bei Amazon - die verwendeten AGB´s hierzu keine klare Regelung enthalten. Dann ist zumindest eine Kündigung ohne Vorwarnung ebenfalls als rechtswidrig anzusehen. Dies gilt in besonderem Maße, wenn der Kunde dadurch von der Nutzung weiterer Dienste ausgeschlossen wird. Von daher ist es spannend, wie die Gerichte hierüber entscheiden werden. Interessanterweise ist uns nicht bekannt, dass weitere Online-Versandhäuser ebenfalls zu derart solchen Maßnahmen gegriffen haben.

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