Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Sony Music Entertainment Germany GmbH – „Straight Out Of Hell“

 Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Sony Music Entertainment Germany GmbH – „Straight Out Of Hell“
28.01.2014289 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet jüngst Abmahnungen für die Sony Music Entertainment Germany GmbH an Anschlussinhaber wegen unerlaubter Verwertung des Musikalbums „Straight Out Of Hell“ von Helloween.

Den Adressaten wird vorgeworfen innerhalb eines Filesharing-Netzwerks das Musikalbum der deutschen Power-Metal-Band Helloween anderen Usern zur Verfügung gestellt und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Insbesondere ist bei solchen Online-Tauschbörsen zu beachten, dass schon durch das einmalige Herunterladen einer Datei den anderen Nutzern automatisch der Zugriff auf die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, erlaubt wird.

Was möchte Waldorf Frommer?

Die Münchner Abmahnkanzlei fordert aufgrund der Urheberrechtsverletzung die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Sie eine Abmahnung wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an dem Album "Straight Out Of Hell" von Helloween erhalten haben, so sollten Sie nicht in Panik verfallen. Es ist jedoch auch keine Lösung die Abmahnung komplett zu ignorieren. Im Gegenteil, das kann zu weiteren rechtlichen Schritten, die mit erheblichen Kosten verbunden sein können, führen.

Daher raten wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen und Ihnen die Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Weiterhin sollten Sie die Unterlassungserklärung abändern, sodass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben reduziert.

Ich habe die Urheberrechtsverletzung nicht begangen, hafte ich trotzdem?

Viele unserer Mandanten treten mit der Frage an uns heran, ob Sie auch haften, wenn Sie die Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben. Dies kann pauschal nicht beantwortet werden, sondern hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Grundsätzlich haftet derjenige der die Urheberrechtsverletzung begangen hat (Täter). Es ist aber auch möglich, dass Sie als sogenannter Störer zur Haftung gezogen werden. Der Störer ist derjenige, der durch das zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Vorteil der Störerhaftung ist, dass keine Schadensersatzpflicht besteht. In einigen Fällen kommt auch eine Haftungsbefreiung in Betracht. Der BGH entschied am 08.01.2014 (I ZR 169/12 "BearShare"), dass Eltern für die Urheberrechtsverletzungen von ihren volljährigen Kindern nicht mehr haften (http://www.wvr-law.de/blog/allgemein/bgh-verneint-haftung-von-eltern-fuer-illegales-filesharing-durch-volljaehrige-familienmitglieder).

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum "Straight Out Of Hell" von Helloween erhalten haben, sollten Sie unser kostenloses Erstgespräch nutzen und im Rahmen dessen Ihren persönlichen Einzelfall schildern. Wir werden Ihnen eine erste anwaltliche Einschätzung geben und Ihnen ein unverbindliches Angebot machen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!