Abmahnung durch Waldorf Frommer für Universum Film GmbH – „Frozen Ground“

Abmahnung durch Waldorf Frommer für Universum Film GmbH – „Frozen Ground“
27.01.2014240 Mal gelesen
Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der Universum Film GmbH Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechteverletzungen ab.

Die Universum Film GmbH lassen durch die Kanzlei Waldorf Frommer Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem US-amerikanischen Thriller "Frozen Ground" abmahnen. In der Abmahnung wird der Betroffene von der Kanzlei Waldorf Frommer aufgefordert wie bei derartigen Filesharing-Abmahnungen üblich, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen, durch die dann die Forderungen der abgemahnten Partei als abgegolten angesehen werden würden.

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten? Was ist eine Abmahnung?

Durch einen widerrechtlichen Upload des US-amerikanischen Thrillers "Frozen Ground" sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin Universum Film GmbH erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt.

Zu beachten ist, dass bei Online-Tauschbörsen durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht werden. Diese öffentliche Zugänglichmachung ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher eine Urheberrechtsverletzung dar.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung des Filmes "Frozen Ground" erhalten haben, so sollten sie Ruhe bewahren. Die Abmahnung lediglich zu ignorieren ist keinesfalls angebracht und könnte nur weiter rechtliche Schritte gegen Sie nach sich ziehen.

Nicht empfehlenswert ist es den Forderungen der Gegenseite übereilt nachzukommen,da Sie dadurch die gegebenenfalls gute Ausgangssituatuin erheblich verschlechtern könnten.Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Das Ziel der Verteidigung wird regelmäßig sein, die Zahlungsaufforderung der Gegenseite zumindest anteilig zurückzuweisen. Dies könnte insbesondere dann möglich sein, wenn beweissicher die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass der Abgemahnte selbst die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat, sondern ein eigenverantwortlicher Dritter die Rechtsverletzung veranlasst hat.

Die Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer beinhaltet jedoch nicht nur eine Zahlungsaufforderung, sondern, wie bei Urheberrechtsverletzungen üblich, auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Regelmäßig ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollte jedoch keinesfalls voreilig unterzeichnet werden. In der Regel ist diese zu Gunsten der abmahnenden Partei ausformuliert und könnte für Sie nachteilige Klauseln enthalten. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten. Unter Umständen kann dieser die beigefügte Erklärung insoweit "modifiziert", als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt und trotz alle dem die Gefahr vor weiteren kostspielige rechtlichen Schritten gegen Sie abzuwehren vermag.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 96535-855 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. . Gerne können Sie auch das auf der Website www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!