Abmahnung Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH wegen "Der Hobbit: Smaugs Einöde"

Abmahnung Filesharing
24.01.2014381 Mal gelesen
Der Fantasyfilm „Der Hobbit: Smaugs Einöde" ist der zweite Teil einer dreiteiligen Verfilmung des Romans Der Hobbit von J. R. R. Tolkien. Wie bereits der erste Teil ist auch „Der Hobbit: Smaugs Einöde" Gegenstand von Abmahnungen, welche die Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer aussprechen lässt.

Den Empfängern der Abmahnung wird vorgeworfen, dass der Film über ihren Internetanschluss illegal anderen Nutzern zum Download angeboten worden sei.

Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt auch in diesem Fall von den abgemahnten Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz sowie Rechtsverfolgungskosten (Aufwendungsersatz).

Bei Erhalt einer Abmahnung wegen eines illegalen Tauschbörsenangebots über Ihren Internetanschluss ist es wichtig, ruhig zu bleiben und richtig zu reagieren.

Daher kann es empfehlenswert sein, frühzeitig anwaltliche Unterstützung zu suchen. Gegen die von der Kanzlei Waldorf Frommer in ihren Abmahnungsschreiben erhobenen Forderungen kann sich der betroffene Anschlussinhaber in vielen Fällen erfolgreich verteidigen.

Häufig hat der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung gar nicht selbst zu verantworten z. B., wenn der Internetanschluss von anderen Personen (Ehepartner, Kinder, WG Mitbewohner usw.) mitbenutzt werden kann.

In einem solchen Fall haftet der Anschlussinhaber unter Umständen gar nicht für die ihm angelastete Urheberrechtsverletzung.

Ob und ggf. wie Sie sich gegen die erhaltene Abmahnung verteidigen können, sollten Sie daher stets mit einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt erörtern.

Gerne berate ich Sie bundesweit zu allen Fragen im Zusammenhang mit einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer.

Die Bearbeitung einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte übernehme ich zu einem vorab vereinbarten Pauschalpreis. So wissen Sie stets, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Auch eine Übernahme des Mandats im Rahmen der Beratungshilfe ist jederzeit möglich.

Ich überprüfe die Abmahnung anhand Ihres Falles auf Ihre Berechtigung und berate Sie über das weitere Vorgehen. Darüber hinaus erstelle ich eine für Ihre Situation passende modifizierte Unterlassungserklärung.

Rechtsanwalt Robin Neuwirth

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