Filesharing-Abmahnung durch WALDORF FROMMER, FAREDS, NIMROD, C-Law, Sasse&Partner, Daniel Sebastian o. Schulenberg&Schenk erhalten? BUNDESWEITE Hilfe!

Filesharing-Abmahnung durch WALDORF FROMMER, FAREDS, NIMROD, C-Law, Sasse&Partner, Daniel Sebastian o. Schulenberg&Schenk erhalten? BUNDESWEITE Hilfe!
24.01.2014650 Mal gelesen
Die Musik-, Film- und Softwareindustrie verfolgt Urheberrechtsverletzungen. Meist werden diese Verstöße über sog. Intertnettauschbörsen (z.B. BitTorrent, Emule, etc.) begangen. Hierbei stellt jeder Nutzer allen anderen Mitgliedern die jeweiligen Dateien zum Tausch bereit.

Wird ein solcher Verstoß ermittelt, kann eine Abmahnung folgen. Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, gilt in jedem Fall: Bewahren Sie Ruhe! Ich verteidige BUNDESWEIT Mandanten gegen den Vorwurf der Rechtsverletzung. Ich helfe Ihnen!

In der Vergangenheit wurden z.B. von folgenden Kanzleien für unterschiedliche Auftraggeber urheberrechtliche Abmahnungen ausgesprochen:

WALDORF FROMMER Rechtsanwälte für die Warner Bros. Entertainment GmbH (Der Hobbit: Smaugs Einöde)

 FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Malibu Media LLC. (High School Dropouts)

 Rechtsanwalt Daniel Sebastian für dieDigiRights Adminstration GmbH (Martin Solveig - Hey Now)

NIMROD RECHTSANWÄLTE für die rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH (Euro Truck Simulator)

 Sasse & Partner Rechtsanwälte für die WVG Medien GmbH (The Walking Dead)

Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte für die KSM GmbH (Abenteuer Everglades 3D - Die Manatis des Crystal River)

C-Law GbR Rechtsanwälte für die Multi Media Verlag GmbH.

Es wird regelmäßig auf eine sog. Vermutungshaftung abgestellt, die laut Bundesgerichtshof sagt, dass aufgrund der IP-Adressenzuordnung zunächst eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass Anschlussinhaber habe die Rechtsverletzung begangen. Die Realität zeigt jedoch, dass oft genug Dritte für die vorgeworfene Rechtverletzung verantwortlich sind.

Dennoch gilt: die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Trotz der sehr kurzen Frist sollte unbedingt innerhalb dieser Frist auf die Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt reagiert werden, um ein kostenintensives einstweiliges Verfügungsverfahren ausschließen zu können.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt ein Schuldeingeständnis dar und bindet Sie ein Leben lang. Auch der geforderte Vergleichsbetrag ist meines Erachtens weit überhöht!

Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. 

Ich verfüge über umfassende Erfahrungen im Bereich Filesharing und kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagieren.  Ich weiß genau, wie wir Sie vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen und zugleich die geforderte Zahlung erheblich reduzieren oder gar komplett verweigern können. Ich vertrete Sie bundesweit zu unseren günstigen Pauschalpreisen im kompletten außergerichtlichen Verfahren und erstelle eine auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung.

Das Ziel der Verteidigung durch mich lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!

Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.  

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de