Abmahnung - Rechtsanwalt Daniel Sebastian - DigiRights Administration GmbH

Abmahnung - Rechtsanwalt Daniel Sebastian - DigiRights Administration GmbH
21.01.2014841 Mal gelesen
Uns liegen zahlreiche Abmahnungen von RA Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH sowie anderer Rechteinhaber vor. Auffällig sind die hohen Zahlungsforderungen.

Filesharing - Abmahnung - Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet im Auftrag diverser Rechteinhaber Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen auf sog. Internettauschbörsen.

Für wen versendet RA Daniel Sebastian Abmahnungen?

In der Vergangenheit ist RA Daniel Sebastian bereits für nachfolgende Rechteinhaber in Erscheinung getreten:

  • Aerosoft GmbH
  • Astragon Software GmbH
  • Daedalic Entertainment GmbH
  • DigiRights Administration GmbH
  • Robert Diggs

Welche Werke mahnt RA Daniel Sebastian ab?

Gegenstand der Abmahnungen sind häufig Werke sog. Chartcontainer oder Musikalben. In jüngster Vergangenheit konnten wir eine hohe Abmahntätigkeit für die DigiRights Administration GmbH verzeichnen. Gegebenenfalls drohen Folgeabmahnungen.

Für die DigiRights Administration GmbH wurden etwa nachfolgende Musikstücke abgemahnt:

  • "Diplinch Feat Curio - Superego"
  • "DJ Antoine Vs Mad Mark Feat. B-Case & U-Jean - House Party"
  • "DJ Antoine - Bella Vita"
  • "DJ Antoine - Sky Is The Limit"
  • "Duke Dumont Feat. Axmxe - Need U (100%)
  • "Family Of The Year - Hero"
  • "Klingande - Jubel" "Le Kid - We Are Young"
  • "Lisa Aberer - I Will Dance"
  • "Martin Garrix - Animals"
  • "Martin Solveig & The Cataracs - Hey Now (Feat Kyle), Dimitri Vegas &   Like  Mike Vs Sander Van Doorn - Project T"
  • "Martin Solveig And The Cataracs Feat Kyle - Hey Now"
  • "Mike Candys Feat Evelyn And Carlprit - Brand New Day"
  • "Stromae - Papaoutai"
  • "The Cube Guys And Barbara Tucker - I Wanna Dance With Somebody" 
  • "Yolanda Be Cool Feat Gurrumul - A Baru in New York"

Inhalt der Abmahnung:

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages unter kurzer Fristsetzung gefordert.

Dem Abmahnschreiben sind ein vorformuliertes Vergleichsangebot sowie ein Muster einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beigefügt. Für den Fall des fruchtlosen Verstreichenlassens der gesetzten Frist habe der abgemahnte Anschlussinhaber nach Aussage von Rechtsanwalt Sebastian mit einer sofortigen gerichtlichen Geltendmachung der geforderten Ansprüche zu rechnen.

Daraufhin folgt eine Auflistung, welche Kosten RA Sebastian seiner Mandantschaft einzuklagen empfiehlt.

In den uns vorliegenden Fällen wurden -abhängig von Anzahl und Art der abgemahnten Werke- Gesamtbeträge von 2.184,80 €, 2.748,80 € oder 4.031,90 € genannt!

Kühlen Kopf bewahren!

Man sollte sich aufgrund dieser exorbitanten Beträgen nicht dazu verleiten lassen, vorschnell ohne vorherige anwaltliche Prüfung den beigefügten Vergleichsvorschlag oder die anliegende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen (Gefahr rechtlich nachteiliger Formulierungen sowie eines Schuldanerkenntnisses!).

Muss ich die geforderten Beträge zahlen?

Ob eine Zahlungspflicht dem Grunde nach besteht, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab und bedarf insofern einer konkreten Prüfung des Einzelfalls. Ungeachtet dessen erscheinen uns die in Rede stehenden Beträge allerdings bereits der Höhe nach angreifbar.

Zudem ist zu prüfen, ob die Abmahnung den formellen Anforderungen des neuen § 97a Abs. 2 UrhG entspricht. Ist dies nicht der Fall, ist die Abmahnung unwirksam.

BGH: Grundsätzlich keine Haftung für Filesharing durch volljährige Kinder

Weiterhin möchten wir in diesem Zusammenhang auf eine aktuelle Entscheidung des BGH zur Störerhaftung verweisen (Urteil des BGH vom 08.01.2014, Az.: I ZR 169/12). Danach haftet ein Anschlussinhaber nicht für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger, wenn er hierfür keinerlei Anhaltspunkte hatte. In Ermangelung eines konkreten Anlasses besteht für ihn auch keinerlei Verpflichtung, seine volljährigen Kinder zu belehren oder gar zu überwachen (vgl. Pressemitteilung des BGH Nr. 5/14 vom 08.01.2014).

Allgemeine Handlungsempfehlung:

Falls Sie eine Abmahnung von RA Daniel Sebastian erhalten haben, gilt es, Ruhe zu bewahren und sich nicht zu "Kurzschlussreaktionen" verleiten zu lassen. Demnach gilt:

  1. Nichts ungeprüft unterzeichnen.
  2. Keine voreilige Zahlung leisten.
  3. Fristen beachten (Gefahr einer einstweiligen Verfügung)
  4. Noch vor Ablauf der gesetzten Frist professionellen Rechtsrat einholen.

Was wir Ihnen bieten:

Wir haben bereits zahlreiche Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet gegen Filesharing-Abmahnungen verteidigt.

Im Rahmen einer intensiven persönlichen Betreuung helfen wir Ihnen, angemessen auf die Abmahnung zu reagieren und Folgerisiken zu minimieren.

Ihre wirtschaftlichen Interessen haben oberste Priorität für uns.

Anwaltliche Hilfe auch am Wochenende:

Bei Abmahnungen wenden Sie sich vertrauensvoll an: RA Stefan Gille

Tel.: 0531-61 51 411 (täglich von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr)

hilfe@internetrecht-braunschweig.de