Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH für das Filmwerk „Batman: The Dark Knight Rises“

Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH für das Filmwerk „Batman: The Dark Knight Rises“
21.01.2014143 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? Wir können Ihnen sehr gut helfen! Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Email: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de.

Haben Sie eine unliebsame Abmahnung der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer für das Filmwerk "Batman: The Dark Knight Rises" im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH erhalten?

Dann sollten Sie, wenn der erste Schock verflogen ist, einen kühlen Kopf bewahren.

Es lässt sich durchaus im konkreten Einzelfall der Schaden ganz oder mindestens teilweise beseitigen oder deutlich reduzieren.

Für eine erfolgreiche Vertretung ist es wichtig, dass Sie die nachfolgenden Regeln beachten:

  1. Nehmen Sie keinen Kontakt mir der Abmahnkanzlei auf

  2. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts, bevor Sie mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben

  3. Notieren Sie die in der Regel sehr kurz gewählte First sorgfältig und greifen Sie zum Telefon oder schicken Sie uns eine E-Mail

Sie sollten sich von einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht helfen und zumindest beraten lassen, weil es im vorliegenden Fall um ein recht spezielles Rechtsgebiet geht, wo in der Regel Spezialkenntnisse und vor allem die aktuelle Rechtsprechung bekannt sein muss.

Bleiben Sie untätig, so droht Ihnen ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht, von dem Sie nicht einmal Kenntnis erlangen.

Ein solches einstweiliges Verfügungsverfahren wäre dann mit weiteren Prozesskosten von € 2.000,00 verbunden.

Aber auch der bedingungslose Gehorsam, sprich Sie bezahlen und unterschreiben die vorliegende Unterlassungserklärung ist nicht besonders hilfreich.

In diesem Falle hätten Sie den Anspruch anerkannt und würden bei der nächsten Abmahnung von vorn herein mit c.a. € 5.000,00 abgemahnt werden.

Lassen Sie sich also helfen.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de

Georg Schäfer

Rechtsanwalt