Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen "Der Hobbit Eine unerwartete Reise"

Abmahnung Filesharing
17.01.2014273 Mal gelesen
Die Warner Bros. Entertainment GmbH lässt nach wie vor durch die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an diversen Filmen über Tauschbörsen aussprechen.

Aktuell ist zum wiederholten Male der Film "Der Hobbit: Eine unerwartete Reise" Gegenstand einer solchen Abmahnung wegen Filesharings. Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt von dem betroffenen Anschlussinhaber wie in solchen Fällen üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz sowie Aufwendungsersatz in Höhe von insgesamt 815,00 Euro.

Viele Anschlussinhaber, die wegen eines angeglichen illegalen Tauschbörsenangebots über ihren Internetanschluss abgemahnt werden  sind zunächst verunsichert und wissen nicht, wie sie richtig reagieren sollen. 

Daher kann es empfehlenswert sein, frühzeitig anwaltliche Unterstützung zu suchen. Gegen die von der Kanzlei Waldorf Frommer in ihren Abmahnungsschreiben erhobenen Forderungen kann sich der betroffene Anschlussinhaber in vielen Fällen erfolgreich verteidigen.

Häufig ist der Anschlussinhaber gar nicht derjenige, der die Urheberrechtsverletzung begangen hat z.B. wenn der Internetanschluss von anderen Personen (Ehepartner, Kinder, WG Mitbewohner usw.) mitbenutzt werden kann.

In einem solchen Fall haftet der Anschlussinhaber unter Umständen gar nicht für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung. 

Ob und ggf. wie Sie sich gegen die erhaltene Abmahnung verteidigen können, sollten Sie daher stets mit einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt erörtern.

Gerne berate ich Sie bundesweir zu allen Fragen im Zusammenhang mit einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer.

Die Bearbeitung einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte übernehme ich zu einem vorab vereinbarten Pauschalpreis. So wissen Sie stets, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Auch eine Übernahme des Mandats im Rahmen der Beratungshilfe ist jederzeit möglich.

Ich überprüfe die Abmahnung anhand Ihres Falles auf Ihre Berechtigung und berate Sie über das weitere Vorgehen. Darüber hinaus erstelle ich eine für Ihre Situation passende modifizierte Unterlassungserklärung.

Rechtsanwalt Robin Neuwirth

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