Abmahnung Daniel Sebastian wegen Filesharings im Auftrag der DigiRights Administration GmbH für den Sampler „German Top 50 ODC“

Abmahnung Daniel Sebastian wegen Filesharings im Auftrag der DigiRights Administration GmbH für den Sampler „German Top 50 ODC“
17.01.2014378 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? Wir können Ihnen sehr gut helfen! Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Email: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de.

Nach vielen Jahren der absoluten Chancenlosigkeit gegenüber Abmahnungen wegen Filesharings für den Anschlussinhaber hat sich die Rechtsprechung des BGH immer mehr Richtung Entlastungsmöglichkeiten für den Anschlussinhaber entwickelt.

Haben Sie eine Abmahnung der Abmahnkanzlei Daniel Sebastian wegen des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung im Namen der DigiRights Administration GmbH für den Sampler "German Top 50 ODC" und hier insbesondere für folgende Musikwerke erhalten?

Armin Van Buuren Feat Trevor Guthrie - This Is What It Feels Like

Martin Solveig And The Cataracs Feat Kyle - Hey Now

Dj Antoine - Bella Vita

Yolanda Be Cool Feat Gurrumul - A Baru In New York

Mike Candys Feat Evelyn And Carlprit - Brand New Day

The Cube Guys And Barbara Tucker - I Wanna Dance With Somebody

Diplinch Feat Curio - Supereg

Es gibt Möglichkeiten sich zu entlasten, wenn man beispielsweise weiß, dass man zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht zu Hause war, also den Down-/Upload gar nicht vorgenommen haben kann.

Zudem hat der BGH jetzt auch ein neues Urteil vom 08.01.2014 im BearShare-Fall gesprochen, wonach volljährige Familienangehörige eigenverantwortlich handeln und vom Anschlussinhaber nicht aufgeklärt werde müssen, dass Sie sich selbstverständlich nicht auf illegalen Seiten bewegen oder gar illegale Down-/Uploads in sogenannten Tauschbörsen vornehmen dürfen.

Der BGH setzt hier voraus, dass der Anschlussinhaber seinen Anschluss aus familiärer Verbundenheit den volljährigen Familienangehörigen überlassen hat und diese als erwachsene Menschen eigenverantwortlich handeln und wissen, dass sie keine Urheberrechtsverletzung begehen dürfen. Hierzu braucht es ohne Anlass keinerlei Belehrung oder gar Überwachung durch den Anschlussinhaber.

Dies ist ein sehr erfreuliches Urteil, da immer mehr klar wird, dass der Anschlussinhaber eben nicht automatisch für jeglichen Missbrauch, der über seinen Anschluss gelaufen ist haftet.

Sollten Sie Betroffener sein oder eben eine Abmahnung der Abmahnkanzlei Daniel Sebastian erhalten haben, nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf.

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Lassen Sie sich von uns helfen. Wir machen das jeden Tag.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt