Abmahnung durch Schulenberg & Schenk, Waldorf Frommer, Sasse & Partner, C-Law GbR, APW Rechtsanwälte od. Daniel Sebastian erhalten? Bundesweite Hilfe

Abmahnung durch Schulenberg & Schenk, Waldorf Frommer, Sasse & Partner, C-Law GbR, APW Rechtsanwälte od. Daniel Sebastian erhalten? Bundesweite Hilfe
16.01.2014216 Mal gelesen
Abmahnung erhalten- Was tun? Unterschiedliche Rechteinhaber lassen durch Rechtsanwaltskanzleien angebliche Nutzer von Internettauschbörsen abmahnen.

In der Vergangenheit waren unter anderem folgende Kanzleien für nachstehende Rechteinhaber tätig:

- Die Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Beate Uhse Licensing B.V.

- Die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der reFX Audio Software Inc., der Zooland Music GmbH, und der Songwriter Ballinas-Olsson/ Peifer/ Reuter

- Die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft, der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, der Majestic Filmverleih GmbH, der Sony Music Entertainment Germany GmbH und der Warner Bros. Entertainment GmbH

- Die Kanzlei Sasse & Partner im Auftrag der WVG Medien GmbH und der Splendid Film GmbH

- Die APW Rechtsanwälte und Notare im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH

- Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Track by Track Records UG

- Die C-Law GbR Rechtsanwälte im Auftrag der Wolfgang Embacher Filmproduktion

- Schutt, Waetke Rechtsanwälte im Auftrag der TOBIS Film GmbH & Co. KG

 -  Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Adminstration GmbH

In den Abmahnungen werden in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz gefordert.

Bitte leisten Sie der Aufforderung keine Folge!

Sie sollten sich nicht durch die vorschnelle Abgabe der Unterlassungserklärung in die Gefahr bringen, ein Schuldeingeständnis abzugeben und bis zu 30 Jahre lang den nachteiligen Folgen ausgesetzt zu sein. Hier ist Beratung durch einen fachkundigen, auf Abmahnungen spezialisierten, Rechtsanwalt angebracht. Dieser kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen, deren Reichweite so wenig wie möglich und so viel wie nötig umfasst. Nur so können Ihre Interessen gewahrt werden.

Auch wird dringend von jeglicher unüberlegter Zahlung abgeraten. Die geforderten Beträge sind häufig unverhältnismäßig hoch. Diese reichen von einigen Hundert bis zu einigen Tausend Euro! Mit der Hilfe Ihres fachlich versierten Rechtanwaltes können die geforderten Beträge häufig erheblich gesenkt werden.

Wir stehen Ihnen gerne für einen ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail zur Verfügung. Nehmen Sie auch gerne unseren kostenlosen Rückrufservice in Anspruch. Wir sind deutschlandweit und sogar am Wochenende für Sie erreichbar! 

Ihr Lars Hämmerling -Rechtsanwalt- ANWALTSKONTOR HÄMMERLING Johnsallee 62 20148 Hamburg Tel: 040 - 822 436 96 Fax: 040 - 822 436 98 Email: mail@abmahnsoforthilfe.de Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://abmahnsoforthilfe.de