Abmahnung durch Waldorf Frommer- „Escape Plan“

Abmahnung durch Waldorf Frommer- „Escape Plan“
09.01.2014298 Mal gelesen
Derzeit versenden die Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Abmahnung wegen illegalem Filesharing des Filmwerks „Escape Plan“.

Die Urheberrechtsverletzung, so heißt es in der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer, sei durch einen unerlaubten Upload des US-Amerikanischen Action Thrillers "Escape Plan" auf einem Filesharing-Netzwerk begangen worden. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer fordern aufgrund dessen die abgemahnten Anschlussinhaber auf, einen Gesamtbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Wie reagiere ich am besten auf die Abmahnung?

Sind auch Sie Adressat einer derartigen Abmahnung von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft wegen einer Urheberechtsverletzung an dem Film "Escape Plan" geworden, so sollten Sie folgende Handlungsempfehlungen beachten:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Keinesfalls empfehlenswert ist es, die Abmahnung lediglich zu ignorieren. Die Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer sollten ernst genommen werden. Notieren Sie sich die Frist und suchen sie einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf, welcher ihnen dann gegebenenfalls auf bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen kann.

Zahlen Sie keinesfalls vorschnell den geforderten Betrag. Anderenfalls könnten Sie sich die Verhandlungsbasis selbst und unnötig entziehen.

Vorschnelles Handeln ist auch bezüglich der Abgabe der meist beigefügten Unterlassungserklärung nicht ratsam. Zwar sollte eine Unterlassungserklärung unter Umständen abgegeben, um weitere rechtliche Schritte gegen Sie zu verhindern, jedoch sollte die vorformulierten Unterlassungserklärung der Gegenseite vorerst insofern abgeändert werden, als das sie sich auf das nötigste beschränkt.

Haftet der Anschlussinhaber immer für eine begangene Urheberechtsverletzung?

Regelmäßig steht vorerst gegen den betroffenen Anschlussinhaber die Vermutung der Täterhaftung. Eine derartige Vermutung kann jedoch erfolgreich widerlegt werden, sofern beweissicher die Möglichkeit besteht, dass ein selbstverantwortlicher Dritter die Verletzung veranlasst hat. Weiterhin kann der Anschlussinhaber als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden. Diese wiederum kann jedoch schon durch ausreichende Sicherung des Internetanschlusses und die Erfüllung von Aufsichts- und Kontrollpflichten ausgeschlossen werden. Hat in Ihrem Fall ein volljähriges Familienmitglied den illegalen Upload veranlasst, so ist eine Erfüllung von Belehrungs- oder Überwachungspflicht nicht mehr erforderlich, um eine Störerhaftung zu umgehen, sofern keine Anhaltspunkte für illegales Filesharing bestanden (BGH I ZR 169/12 BearShare).

In jedem Fall sollte die Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk "Escape Plan" vor einem für Sie nachteiligen Handeln und die damit verbundenen Forderung rechtlich Überprüft werden, sodass Sie dann angemessen und innerhalb der gesetzten Frist reagieren können.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, in dem Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern können und eine anwaltliche Ersteinschätzung erhalten. Unsere kostenlose Telefonnummer lautet: 030 96535-855. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von Abmahnhelfer.de!