Abmahnung RA Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights Administration GmbH - "Hardwell Presents Revealed Vol. 4"

Abmahnung RA Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights Administration GmbH - "Hardwell Presents Revealed Vol. 4"
30.12.2013516 Mal gelesen
Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt für die DigiRights Administration GmbH jüngst Anschlussinhaber wegen unerlaubter Verwertung des Musikalbums "Hardwell Presents Revealed Vol. 4" ab.

Laut des Abmahnschreibens soll der Betroffene das Musikalbum "Hardwell Presents Revealed Vol. 4" in einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zum Donwload angeboten und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Insbesondere ist dabei zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei von einer solchen Tauschbörse automatisch den anderen Nutzern die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte illegal zur Verfügung gestellt werden. Aus diesem Grund ist in der Regel schon durch das einmalige Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung begangen worden.

Aufgrund dieser Rechtsverletzung fordert der Berliner Rechtsanwalt Sebastian die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 2.400,00 Euro, der Rechtsanwalts- und Schadensersatzkosten umfasst. 

Wie gehe ich bestmöglich gegen die erhaltene Abmahnung vor?

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Werk "Hardwell Presents Revealed Vol. 4" bekommen haben, sollten Sie Ruhe bewahren und keine voreiligen Schritte vornehmen. Die vorschnelle Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung kann Ihnen zum Beispiel effektive Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Aus diesem Grund sollten Sie zuerst einen Rechtsanwalt, der sich auf das Internet- und Urheberrecht spezialisiert hat, aufsuchen und ihn mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche beauftragen. Von der Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian raten wir ab.

Sollte ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

Wie oben schon erwähnt, sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung abgeben. Grundsätzlich ist diese viel zu weitgehend und sollte daher auf die notwendigen Angaben beschränkt werden. Eine solche modifizierte Unterlassungserklärung sollte aber in jedem Fall abgegeben werden, da nur so die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens ausgeräumt werden kann. Sie sollten eine modifizierte Unterlassungserklärung von Ihrem Rechtsanwalt verfassen lassen, da dieser weiß, welche Angaben nötig sind. Die in Internetforen vorhandenen modifizierten Unterlassungserklärungen sind nicht auf Ihren Einzelfall zugeschnitten und enthalten sehr häufig Ungenauigkeiten.

Leider befinden sich in den Internetforen auch häufig falsche Aussagen, die besagen, dass mit der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung die Abmahnung erledigt sein. Wieso das nicht der Fall ist, können Sie hier nachlesen: http://www.abmahnhelfer.de/modifizierte-unterlassungserklarung-reicht-das-nicht-aus.

Sollte der Betrag in Höhe von 2.400,00 Euro entrichtet werden?

Wie in jeder Abmahnung üblich, bietet auch der Rechtsanwalt Daniel Sebastian an, die Streitigkeit für erledigt zu erklären, sofern der Betroffene eine Zahlung von 2.400,00 Euro leistet. Dieser Betrag erscheint sehr hoch und sollte daher in jedem Fall rechtlich überprüft werden. Gerade in Bezug auf das am 09.10.2013 in Kraft getretene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken muss der geforderte Betrag überprüft werden. 

Unser Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrungen im Bereich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und freut sich auch Ihnen helfen zu können. Gern können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 96535-855 anrufen und uns Ihren persönlichen Einzelfall schildern. Wir werden Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung geben und sodann ein unverbindliches Angebot unterbreiten. 

Ihr Abmahnhelfer.de Team!